Fördermöglichkeiten für die Industrie auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene

Förderprogramme und Beratungsstellen des Landes Berlin

Allgemeiner Hinweis: Die aufgeführten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis Informationen Dritter erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

  • Bei der Investitionsbank Berlin können Zuschuss-, Darlehens- und Beteiligungsprogramme beantragt werden. Speziell für Industrieunternehmen stehen Informationen und Beratungsmöglichkeiten über vielfältige Förderangebote zur Verfügung.
  • FörderNews-BB: Die Wirtschaftsfördergesellschaften der Länder Berlin und Brandenburg stellen ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot über aktuelle Ausschreibungen von Fördermitteln auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene zur Verfügung. Es gibt die Möglichkeit die FörderNews-BB als Newsletter zu abonnieren.
  • Die Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb berät KMU u.a. zu Fördermöglichkeiten im Bereich Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz- und Klimaschutz.

Eine Auswahl von Fördercalls des Landes Berlin für Berliner Unternehmen:

  • ProFit Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien

    Kurzbeschreibung:
    Zuschüsse und Darlehen für technologische Innovationsvorhaben (mit Bezug zu innoBB-Clustern und Teilprojekten)
    Finanzierung von projektbezogenen F&E-Ausgaben

    Antragsberechtigt:
    KMU (allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen)

    Förderhöhe:
    Zuschüsse bis zu 400.000,- EUR
    Darlehen bis zu 1 Mio. EUR

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    IBB https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pro-fit-projektfinanzierung.html

  • GRW Förderung der gewerblichen Wirtschaft, Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

    Kurzbeschreibung:
    Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen oder Lohnkostenförderung (für neue Arbeitsplätze)

    Antragsberechtigt:
    Bestehende Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft

    Förderhöhe:
    Grundsätzlich bis zu 30 % Förderquote
    Investitionszeitraum bis zu 36 Monate

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    IBB https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw.html

  • GRW Kooperationsnetzwerk

    Kurzbeschreibung:
    Zuschüsse für gemeinsame Initiativen zur Verbesserung der Kooperation zwischen Unternehmen, Einrichtungen und regionalen Akteuren, Aufbau von Informationsnetzwerken zwischen Unternehmen

    Antragsberechtigt:
    Vereine als Träger der Kooperationsnetzwerke (mindestens 7 Vereinsmitglieder, mehrheitlich gewerbliche Unternehmen)

    Förderhöhe:
    Der Fördersatz kann max. 75 % und die GRW-Förderung kann max. 300.000,00 EUR im Rahmen der De-minimis-Beihilfen für das Kooperationsnetzwerk betragen.

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    SenWiEnBe Zuschüsse – Berlin.de

  • GRW Innovationscluster

    Kurzbeschreibung:
    Zuschüsse für sog. Innovationscluster, um regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen zu initiieren, um die Innovationsfähigkeit und -tätigkeit anzuregen.

    Antragsberechtigt:
    Als Rechtsform für die Clusterorganisation (Trägerorganisation) ist grundsätzlich ein eingeschriebener Verein (e.V.) festgelegt.
    Antragsberechtigt sind mindestens 7 Partner. Die Förderung wird der Clusterorganisation als Träger des Innovationsclusters gewährt.

    Förderhöhe:
    Der Fördersatz max. 50 % GRW-Mittel (Anteilsfinanzierung)

    Der Förderbetrag ist bis zu 5,0 Mio. Euro festgesetzt und kann bis zu max. 7,5 Mio. Euro aufgestockt werden, sofern es sich überwiegend um KMU oder um eine interregionale Kooperation handelt.

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    SenWiEnBe
    Referat IV D

  • Transfer BONUS

    Kurzbeschreibung:
    Zuschüsse für Aufträge an wissenschaftliche Einrichtungen aus Berlin und Brandenburg zur Unterstützung bei Forschungs- und Entwicklungsthemen

    Antragsberechtigt:
    KMU, die technologieorientiert sind oder ein Projekt mit einem ausgeprägten Technologiebezug haben.

    Förderhöhe:
    bis zu 70% Kostenübernahme, maximal 45.000 EUR

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    IBB Transfer BONUS: Forschungsförderung für KMU – Investitionsbank Berlin

Förderprogramme und Beratungsstellen des Bundes

Eine Auswahl von Förderprogrammen des Bundes:

  • BIK Bundesförderung Industrie und Klimaschutz

    Kurzbeschreibung:
    Die Förderung soll insbesondere den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützen. In der gesamten Programmlaufzeit bis 2030 sind insgesamt ca. 3,3 Milliarden Euro für Fördervorhaben vorgesehen, die in jährlichen Förderwettbewerben vergeben werden.

    Antragsberechtigt:
    KMU (Projekte ab 500.000,- Euro)
    Große Unternehmen (Projekte ab 1 Million Euro)

    Förderhöhe:
    Modul 1: Förderung von Dekarbonisierungsprojekten mit bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen

    Modul 2: Förderung von CCS/CCU mit bis zu 30 Millionen Euro für Investitionsvorhaben und bis zu 35 Millionen Euro für Innovationsvorhaben

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    KEI – Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
    Förderung | Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

  • ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (Einzelprojekt oder Kooperationsprojekt)

    Kurzbeschreibung:
    Zuschüsse für einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.

    Ergänzend: Durchführbarkeitsstudien, Markteinführung

    Antragsberechtigt:
    KMU (weitere Unternehmen und Forschungseinrichtungen nur als Kooperationspartner von KMU)

    Förderhöhe:
    Fördersatz bis zu 45% (bis zu 55% bei Kooperationsprojekten),
    Förderbetrag: bis zu 247.500,- Euro (Unternehmen)
    Max. 220.000,- Euro (Forschungseinrichtungen)

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Home/home.html

  • ZIM Innovationsnetzwerke

    Kurzbeschreibung:
    Zuschüsse für Netzwerkmanagementdienstleistungen und die im nationalen oder internationalen Innovationsnetzwerk konzipierten FuE-Projekte gefördert werden.

    Die Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens sechs voneinander unabhängigen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Internationale Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens vier Unternehmen dieser Art sowie mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert.

    Antragsberechtigt:
    Antragsberechtigt für die Förderung des Netzwerkmanagements ist die von den beteiligten Unternehmen beauftragte externe Netzwerkmanagementeinrichtung oder eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung. Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind somit die Netzwerkmanagementeinrichtungen (indirekte Förderung der Unternehmen).

    Förderhöhe:
    Bei den nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken beträgt die maximale Zuwendung für das Netzwerkmanagement 420.000 Euro, wobei auf die Phase 1 (12 Mo) nicht mehr als 180.000 Euro entfallen dürfen.
    Bei den internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken beträgt die maximal mögliche Zuwendung 520.000 Euro, wobei diese für die Phase 1 (18 Mo) auf maximal 220.000 Euro begrenzt ist.

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Home/home.html

  • IGF Industrielle Gemeinschaftsforschung

    Kurzbeschreibung:
    Zuschüsse für vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (technologieoffen), um die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks zu stärken und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

    Antragsberechtigt:
    Forschungsvereinigungen

    Förderhöhe:
    275 000 Euro bei Vorhaben mit einer Forschungseinrichtung,

    525 000 Euro bei Vorhaben mit zwei beteiligten Forschungseinrichtungen (aufzuteilen in maximal 275 000 und 250 000 Euro),

    750 000 Euro bei Vorhaben mit drei beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 250 000 Euro je Forschungseinrichtung).

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    DLR Projektträger Förderprogramm „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) | DLR Projektträger,

  • Klimaschutzverträge

    Kurzbeschreibung:
    Das Förderprogramm Klimaschutzverträge unterstützt Industrieunternehmen dabei, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich andernfalls nicht rechnen würden (z.B. in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie).

    Antragsberechtigt:
    Unternehmen, die große, klimafreundliche Industrieanlagen betreiben wollen

    Förderhöhe:
    Zuschuss und Abschluss eines privatrechtlichen Klimaschutzvertrags mit einer Laufzeit von 15 Jahren
    Basis ist ein Auktionsverfahren: Unternehmen müssen bieten, wie viel staatliche Unterstützung benötigt wird, um mit ihrer transformativen Technologie eine Tonne CO2 zu vermeiden.

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    BMWK
    https://www.klimaschutzvertraege.info/

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

    Kurzbeschreibung:

    • Modul 1 – Querschnittstechnologien
    • Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
    • Modul 3 – Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
    • Modul 4 – Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
    • Förderfähig sind in allen Modulen zudem Nebenkosten im Zusammenhang mit der förderfähigen Investition
    • Transformationskonzepte

    Förderhöhe:
    Investitionszuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredits

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Module 1 – 4 und 6)

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/energieeffizienz_und_prozesswaerme_node.html

    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Modul 5)

    https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Home/home.html

  • Förderwettbewerb Energieeffizienz

    Kurzbeschreibung:
    Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zu einer Verringerung des THG-Ausstoßes führen. Eine Voraussetzung ist, dass die energie- und ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit der Investitionen ohne Förderung mindestens vier Jahre betragen muss.

    Antragsberechtigt:
    Alle Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, egal welcher Rechtsform – vom Familienunternehmen bis hin zum großen Industrieunternehmen – können Förderanträge stellen.

    Förderhöhe:
    bis zu 60% der förderfähigen Kosten

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
    www.wettbewerb-energieeffizienz.de

  • STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

    Kurzbeschreibung:
    Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen.

    Antragsberechtigt:
    Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Hierunter fallen auch öffentliche Antragsteller wie Kommunen, Städte, Gemeinden, Landkreise und Bundesländer sowie Hochschulen.
    Grundsätzlich sind auch Anträge von Konsortien oder Verbünde möglich.

    Die STARK Förderrichtlinie sieht zu jedem Antrag eine Beteiligung des Bundeslandes vor, in dem das Projekt wirkt.

    Förderhöhe:
    Die Förderung beträgt bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss. Bei bestimmten Förderkategorien oder bei beihilfebehafteten Projekten können abweichende Höchstgrenzen oder Fördersätze gelten.

    Projektträger / Ansprechpartner / Weitere Informationen:
    Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark_2/stark_2_node.html