Neue Förderrichtlinie des BMWK für die Dekarbonisierung des Mittelstands

Vogelperspektive auf verschiedenfarbige landwirtschaftliche Felder mit vereinzelten Windrädern

Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands

Das BMWK hat am 23.08.2024 die neue Förderrichtlinie “Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)” veröffentlicht. Die neue Förderung soll insbesondere den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützen. In der gesamten Programmlaufzeit bis 2030 sind insgesamt ca. 3,3 Milliarden Euro für Fördervorhaben vorgesehen, die in jährlichen Förderwettbewerben vergeben werden. Es stehen zwei Fördermodule zur Verfügung: Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1) mit bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen und Förderung von CCS/CCU Investitions- und Innovationsvorhaben (Modul 2) mit bis zu 30 bzw. 35 Millionen Euro je Fördervorhaben.
Förderfähig sind Projekte ab 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent erforderlich.
Für die beiden Fördermodule wurden am 30.08.2024 Förderaufrufe veröffentlicht. Interessierte Unternehmen können anschließend bis zum 30.11.2024 Projektskizzen einreichen. Als potenzielle Antragsteller nutzen Sie unbedingt die Skizzenworkshops am 18.09.24 (Modul 2) und am 25.09.24 (Modul 1), um detaillierte Informationen über den Fördergegenstand, die Förderkriterien, die Skizzenanforderungen und das Auswahlverfahren zu erhalten.
Nähere Informationen zu BIK finden Sie hier. In Kürze können Sie sich unter diesem Link auch für die Workshops registrieren.