Tarifvertrag
zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes
(Anwendungs-TV Land Berlin)
vom 31. Juli 2003
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Generelle Übernahmebestimmungen
§ 3 Maßgaben zur Arbeitszeit
§ 4 Maßgaben zur Höhe der Bezüge
§ 5 Besondere Regelungen für Nichtvollbeschäftigte
§ 6 Maßgaben zu § 27 Abschn. A und B BAT/BAT-O bzw. zu § 21a BMT-G/BMT-G-O
§ 7 Änderung des Manteltarifvertrages für die Arbeiter der Berliner Forsten, des Tarifvertrages über die Rechtsverhältnisse der zum Forstwirt Auszubildenden und des Tarifvertrages über eine Zuwendung für die zum Forstwirt Auszubildenden sowie Gewährung von Einmalzahlungen
§ 8 Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
§ 9 Ausgleich für die betriebliche Altersversorgung
§ 10 Schuldrechtlicher Teil
§ 11 In-Kraft-Treten, Laufzeit
für Angestellte der Vergütungsgruppen
X bis VI b, VI a, Kr. I bis Kr. V und Kr. V a
92 v. H.,
für Angestellte der Vergütungsgruppen
V c bis III und Kr. VI bis Kr. XII
90 v. H.,
für Angestellte der Vergütungsgruppen
II b und höher sowie Kr. XIII
88 v. H.
Angestellte der Vergütungsgruppen
X bis VI b, VI a, Kr. I bis Kr. V und Kr. V a
92 v. H.,
für Angestellte der Vergütungsgruppen
V c bis III und Kr. VI bis Kr. XII
90 v. H.,
für Angestellte der Vergütungsgruppen
II b und höher sowie Kr. XIII
88 v. H.
a) Kraftfahrer der Gruppe 1:
das 162,7-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden
Teils des Monatstabellenlohnes ihrer Lohngruppe und zur Abgeltung von Zeitzuschlägen das 1,3-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des Monatsgrundlohnes der Stufe 1 ihrer Lohngruppe,
b) Kraftfahrer der Gruppe 2:
das 169,2-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des Monatstabellenlohnes ihrer Lohngruppe und zur Abgeltung von Zeitzuschlägen das 5,9-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des Monatsgrundlohnes der Stufe 1 ihrer Lohngruppe (davon entfällt ein Anteil in Höhe des 2,6-fachen der angegebenen Bemessungsgrundlage auf Zeitzuschläge für Sonntagsarbeit),
c) Kraftfahrer der Gruppe 3:
das 177,9-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des Monatstabellenlohnes ihrer Lohngruppe und zur Abgeltung von Zeitzuschlägen das 17,2-fache des auf die Arbeitsstunde
entfallenden Teils des Monatsgrundlohnes der Stufe 1 ihrer Lohngruppe (davon entfällt ein Anteil in Höhe des 11,3-fachen der angegebenen
Bemessungsgrundlage auf Zeitzuschläge für Sonntagsarbeit),
d) Kraftfahrer der Gruppe 4:
das 172,9-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des Monatstabellenlohnes ihrer Lohngruppe und zur Abgeltung von Zeitzuschlägen das 5,5-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des Monatsgrundlohnes der Stufe 1 ihrer Lohngruppe (davon entfällt ein Anteil in Höhe des 2,2-fachen der angegebenen Bemessungsgrundlage auf Zeitzuschläge für Sonntagsarbeit),
e) Kraftfahrer der Gruppe 6:
das 206,2-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des Monatstabellenlohnes ihrer Lohngruppe und zur Abgeltung von Zeitzuschlägen das 24,3-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des Monatsgrundlohnes der Stufe 1 ihrer Lohngruppe (davon entfällt ein Anteil in Höhe des 13,9-fachen der angegebenen Bemessungsgrundlage auf Zeitzuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit),
f) Kraftfahrer der Gruppe 7:
das 214,9-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des Monatstabellenlohnes ihrer Lohngruppe und zur Abgeltung von Zeitzuschlägen das 27,8-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des Monatsgrundlohnes der Stufe 1 ihrer Lohngruppe (davon entfällt ein Anteil in Höhe des 16,1-fachen der angegebenen Bemessungsgrundlage auf Zeitzuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit) und
g) der Kraftfahrer der Gruppe 8:
das 233,6-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des Monatstabellenlohnes ihrer Lohngruppe und zur Abgeltung von Zeitzuschlägen das 34,7-fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des Monatsgrundlohnes der Stufe 1 ihrer Lohngruppe (davon entfällt ein Anteil in Höhe des 21,1-fachen der angegebenen Bemessungsgrundlage auf Zeitzuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit).
Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes im Land Berlin
Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin