Vereinbarung zum Einsatz der Software VerBIS in den Berliner Jobcentern

Vereinbarung zwischen

dem Land Berlin,
vertreten
durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen,
- diese vertreten durch die Staatssekretärin Frau Susanne Ahlers,
sowie
durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz,
- diese vertreten durch die Staatssekretärin Frau Dr. Petra Leuschner

und

dem Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin (HPR)
- vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Uwe Januszewski,

zum
Einsatz des Softwareprodukt VerBIS in den Berliner JobCentern (ARGEn)
hier: software-ergonomische Arbeitsplatzbetrachtung

1. Die Vereinbarungspartner erklären, dass es Ziel beider Seiten ist, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den JobCenterns zu verbessern, um dadurch die Bürgerorientierung steigern zu können. Mit der von der Bundesagentur für Arbeit bereit gestellten Software VerBIS soll der tägliche Arbeitsablauf und damit die Vermittlung der Arbeitssuchenden verbessert werden.

2. Die Vereinbarungspartner vereinbaren, dass im Zuge des Echteinsatzes von VerBIS für zwei Arbeitsbereiche 1 in den JobCentern, an denen Beschäftigte des Landes Berlin überwiegend eingesetzt werden, eine software-ergonomische Arbeitsplatzbetrachtung durchgeführt wird. Im Mittelpunkt dieser Betrachtung steht das Zusammenwirken verschiedener Softwareprodukte an den Arbeitsplätzen der betroffenen Beschäftigten.

Die für eine externe Beauftragung notwendigen Haushaltsmittel werden bis zu einem Betrag von ca. 25.000 € von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen zur Verfügung gestellt.

Eine beschränkte Ausschreibung wird vom Hauptpersonalrat (HPR) durchgeführt. Der HPR ist hierbei verpflichtet, die geltenden Vergabevorschriften anzuwenden. Das entscheidende Auswahlrecht steht der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen zu.

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1 Protokollnotiz: Voraussichtlich im Bereich Fallmanagement und Integration/Vermittlung, die beiden Bereiche werden einvernehmlich festgelegt.

3. Die durch die software-ergonomische Arbeitsplatzbetrachtung gewonnenen Erkenntnisse werden für eine Verbesserung der Arbeitsabläufe in den Berliner JobCentern vorgeschlagen und über die auf beiden Seiten vorhandenen Möglichkeiten – ggf. auch bundesweit – eingebracht.

4. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz erkennen an, dass mit der Zustimmung des Hauptpersonalrats die Beteiligungsrechte hinsichtlich der Software-Ergonomie noch nicht vollständig ausgeschöpft sind.

5. Sollten durch die software-ergonomische Arbeitsplatzbetrachtung Erkenntnisse hinsichtlich der Software A2LL gewonnen werden, so werden auch diese entsprechend Punkt 3 weiterverfolgt.

Berlin, den 13. Juni 2006

  • Für das Land Berlin
    gez. Susanne Ahlers
    Staatssekretärin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

    gez. Dr. Leuschner
    Staatssekretärin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

    für den Hauptpersonalrat
    gez. Uwe Januszewski
    Vorsitzender

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    PDF-Dokument (24.5 kB) - Stand: 13.06.2006