(1) In der Anlage zu dieser Vereinbarung werden
- Art und Umfang der mitarbeiterbezogenen Daten sowie Zweck ihrer Speicherung und Verarbeitung (Anlage 1),
- die zugriffsberechtigen Klassen (Konten) einschließlich Rollen 2 (Anlagen 2a, 2b) und
- Schnittstellen von VerBIS zu anderen Verfahren, über die mitarbeiterbezogene Daten weiter gegeben werden (Anlage 3),
dargestellt.
(2) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes von VerBIS / 4-PM gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden.
(3) Beim Zugriff auf Vorgangsdaten über das Internet zum Zweck einer erhöhten Transparenz sind die einsehbaren Daten der Mitarbeiter/innen auf das zur Zweckerfüllung erforderliche Minimum zu beschränken.
(4) Insbesondere soll es den Beschäftigten selbst überlassen bleiben, ob sie in den Kontaktdaten und den über das Internet einsehbaren Dokumenten auch ihren Namen oder stattdessen einen durch Handlungsanweisung zu regelnden Begriff eintragen.
(5) Es bleibt den Beschäftigt mir überlassen, ob sie Kunden/innen ihre personalisierte oder eine organisationsbezogene, zumindest gruppenbezogene E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen.
(6) Die frühere Kalenderfunktion in VerBIS wurde im März 2008 durch die Terminierungsoftware ATV (Allgemeine Terminverwaltung) abgelöst. Mit der ATV können alle Termine im operativen Bereich in einer Anwendung erfolgen. In VerBIS können ausschließlich die in ATV gebuchten Termine angezeigt oder bearbeitet werden. Die Kalenderfunktion in ATV dient ausschließlich der Darstellung und Mitteilung von Zeilen, die mit Termin belegt werden können. Die Eintragung geblockter Zeiten erfolgt unspezifisch, also ohne Nennung von Gründen. Auf die Verbis Funktion Wiedervorlage Pflege und Nachrichtenpostfach dürfen Vertreter/innen aus dem Team (nach einem abgestuften Vertretungsplan – Reihung, die die Mitarbeiter/innen selbst bestimmen-), zugreifen; im Übrigen die Eingangszone, das Service-Center und Fachdienste.
(7) Zwischen den Beteiligten besteht Einvernehmen darüber, dass die Beschäftigten über die Möglichkeiten der Personalisierung von Daten angemessen und ausführlich anlässlich der Einführung des Verfahrens VerBIS / 4-PM oder zeitnah nach der Einführung das Verfahren VerBIS / 4-PM informiert werden.
(8) Durch Datenschutzmaßnahmen ist sicherzustellen, dass besonders sensitive Daten bei der Nutzung von VerBIS / 4-PM nicht unbefugt erfasst, verarbeitet und offenbart werden. Bei der Feststellung von individuellen integrationsrelevanten Handlungsbedarfen sind systemseitig unterstützt Begründungen für die jeweilige Beurteilung der Handlungsbedarf zu dokumentieren.
________________________________________________
2 Den Geschäftsführern/innen und Bereichsleiter/innen der ArGen wird im Rahmen des Berechtigtenkonzeptes die Rolle “Managementberatung” zugeordnet. Diese Rolle berechtigt zum Lesen der Daten und beinhaltet schreiben die rechte ausschließlich zur Erstellung von Historienereignissen und Wiedervorlagen.