(1) Diese Rahmendienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlins. Beschäftigte im Sinne dieser Rahmendienstvereinbarung sind Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu Ausbildungszwecken Beschäftigten.
(2) Sie regelt die Nutzung mobiler Informations- und Kommunikationsgeräte im Land Berlin und gilt für sämtliche Arbeitssituationen, in denen mobile Endgeräte zur Aufgabenwahrnehmung eingesetzt werden, unabhängig vom zeitlichen Umfang und von Art und Ort der Nutzung (Teil II dieser Rahmendienstvereinbarung).
(3) Ergänzend regelt sie die Arbeitsform der mobilen Telearbeit im Land Berlin (Teil III dieser Rahmendienstvereinbarung).
(4)
Mobile Endgeräte im Sinne dieser Rahmendienstvereinbarung sind Geräte,
- die eine Daten- bzw. Sprachein- und/oder -ausgabe in und außerhalb des Dienstgebäudes über drahtlose oder drahtgebundene Verbindungen ermöglichen,
- die über Ein- oder Ausgabeeinrichtungen für die Nutzerinnen und Nutzer verfügen und
- die für den dienstlichen Einsatz an wechselnden Orten vorgesehen sind.
(5) Mobilgerätunterstützte Tätigkeiten im Sinne dieser Rahmendienstvereinbarung sind sämtliche Tätigkeiten, bei denen einzelne Verrichtungen an einem innerhalb oder außerhalb der Dienststelle liegenden Ort mithilfe mobiler Endgeräte erfolgen.
(6) Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) gestützte Tätigkeit, die ausschließlich oder zeitweise an einem außerhalb der Dienststelle liegenden Ort mit einer Online-Verbindung zum Berliner Landesnetz erbracht wird.
(7) Mobile Telearbeit im Sinne dieser Rahmendienstvereinbarung ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) gestützte Tätigkeit, bei der die Arbeitsleistung gelegentlich zeit- und ortsflexibel an einem außerhalb der Dienststelle liegenden Ort mit Hilfe mobiler Endgeräte mit einer Online-Verbindung zum Berliner Landesnetz erbracht wird. Sie ist in der Regel nicht langfristig und zu festen Zeiten planbar, sondern wird situativ wahrgenommen und kurzzeitig ausgeübt.