Die Dienstvereinbarung ist zwischen der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung als zuständige oberste Dienstbehörde und dem Hauptpersonalrat der Behörden, Gerichte und nicht rechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin gemäß § 74 Personalvertretungsgesetzes Berlin geschlossen.
Sie gilt für alle Dienststellen des Landes Berlin, die gehen vom Informationstechnik-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) bereitgestellten informationstechnischen Dienst “Virtuelle Poststelle” (VPS) 1 nutzen.
Die VPS dient dem sicheren, Ende-zu-Ende-verschlüsselten Dokumenten- und Nachrichtenversand zwischen Benutzerkonten, die einzelnen Dienstkräften zugeordnet sind. Sie dient ferner dazu, verbindlich den Absender zu dokumentieren und/oder sicherzustellen, dass Nachrichten und Dokumente authentisch sind, also nicht nach Versand verändert wurden. Dazu können sowohl fortgeschrittene als auch qualifizierte Signaturen im Sinne des Signaturgesetzes verwandt werden.
Im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Nutzung der VPS werden die Dienstkräfte keiner Verhaltens- oder Leistungskontrolle unterzogen. Aus zwingenden dienstlichen Gründen notwendige Verhaltenskontrolle werden nur dann den in dieser Dienstvereinbarung beschriebenen Regeln und Vereinbarungen vorgenommen.
Die VPS darf grundsätzlich nur dienstlich genutzt werden.
Andere Dienste für dieselbe Zweckbestimmungen dürfen von den Berliner Landesbehörden nun nach Beteiligung und Zustimmung des Hauptpersonalrat das eingesetzt werden.
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1 VPS unter Einsatz des Programms GOVERNIKUS, wie im Betriebsführungskonzept des ITDZ Version 0.1.0 vom Juni 2007 beschrieben.