Die Vereinbarung regelt Einsatz und Betrieb des Microsoft Exchange-Verbundes für verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit mit folgenden Funktionen:
- Nachrichtentransportverfahren,
- Speicherort für Nachrichten bis zum Abruf durch den Client,
- Bereitstellung mobiler Kommunikation,
- Bereitstellung Outlook Web Access (OWA), Wireless Mobile Service Application (WAP) und ActiveSync mit DirectPush,
- Bereitstellung Unified Message Service (UMS-Dienste),
- Bereitstellung Virenschutz und Spam-Filtermechanismen,
- Bereitstellung öffentlicher Ordnerstrukturen,
- Bereitstellung Terminkalender und Aufgaben-Listen,
- Bereitstellung des globalen Adressbuches.
Einführung und Betrieb erfolgen gemäß den Beschreibungen und Erklärungen der Beteiligungsvorlage des Informationstechnik-Dienstleitungszentrums Berlin (ITDZ) vom 28. März 2007 mit Ergänzung vom 10.10.2007, die dem Hauptpersonalrat im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Beteiligung vorgelegt wurde (Beteiligungsvorlage, Anlage) 1 .
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1 Betrieb und Einsatz mobiler Geräte sind in einer besonderen Rahmendienstvereinbarung geregelt.