(1) Das informationstechnische Verfahren Mehrländer-Staatsanwaltschaft-Automation (MESTA), hergestellt und gepflegt von DataPort Schleswig-Holstein, wird in den der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nachgeordneten Dienststellen eingeführt und betrieben:
- Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Staatsanwaltschaft Berlin
- Amtsanwaltschaft Berlin.
(2) Ziele sind die Einführung und der Betrieb des Verfahrens MESTA als neuer Arbeitsmethode im Rahmen der Informationstechnik an den entsprechenden Arbeitsplätzen der oben genannten Dienststellen; das Verfahren „Automatisierte Datenverarbeitung für Staats- und Amtsanwaltschaft“ (ASTA) wird eingestellt. Die Einführung und der Betrieb erfolgt in zwei grundsätzlichen Schritten:
- Einsatz des Verfahrens MESTA 2.10 ab 2.1.2012 und
- Einführung und Betrieb des MESTA 3.0 voraussichtlich im Jahr 2013.
(3) Die Einführung (MESTA 2.10, ggf. mit weiteren Software-Updates im Rahmen der Version 2.10) erfolgt mit echten Daten (§ 2).
Der Einsatz des Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem FAME wird während der MESTA-Einführung weiter erprobt und weiterentwickelt.
Das gilt auch für die ergänzenden Verfahrensteile mit den Software-Komponenten KERP und DS-Strafzeit.
(4) Vor Einführung des Verfahrens MESTA 3.0 werden die zuständigen Personalvertretungen gemäß den Regelungen des Richtergesetzes Berlin und des Personalvertretungsgesetzes (der Personalrat, der (Gesamt)Staatsanwaltsrat, erweiterter Personalrat) – insbesondere zur Einführung der neuen Arbeitsmethode mit dem IT-Verfahren MESTA im Rahmen der Informations- und Kommunikationstechnik, zur Gestaltung der Arbeitsplätze und zur Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Dienstkräfte zu überwachen – beteiligt (§ 3).