(1)
von der Senatsverwaltung für Finanzen bestimmte Personen werden auf das System ausschließlich zugreifen, um
- Identifizierungs-Nummer (Transponder) zusperren,
- Identifizierungs-Nummern auf Transponder) zu aktivieren.
Soweit im Rahmen dieser Funktion unabdingbar weitere Möglichkeiten nutzbar sind, werden diese nicht genutzt. ³
Die dazu berechtigten den Dienstkräfte erhalten jedoch nicht die Möglichkeit, auf Protokollierungen des Systems zu zugreifen, sie haben keine Administratorenrechte.
(2)
Der Einsatz der Transponder wird von den Steuergeräten (Lesegeräte) an den Zugängen zum Dienstgebäude protokolliert, das heißt dort ist ein Speichermedium herstellerseits eingebaut. Die protokollierten Daten werden ab einem bestimmten Füllstand des eingebauten Speichermediums mit neuen Protokolldaten überschrieben. (Die so gespeicherten Daten pro Zutrittsversuch sind in der Anlage 2 beschrieben.) Ein Zugriff auf diese Daten ist ausschließlich mit Administratorenrechten möglich.
(3)
Administratorenrechte umfassen den vollen Zugriff auf alle Systemparameter, Funktionalitäten sowie Stamm- und Protokolldaten. Zur Vermeidung unberechtigter Zugriffe wird das für die Aktivierung der Administratorenrechte notwendige Passwort gesplittet. Ein Teil des Passwortes wird jeweils vom HPR und der andere Teil von der bei SenFin für Gebäudeangelegenheiten zuständigen Stelle aufbewahrt. Zugriffe, die Administratorenrechte erfordern, erfolgen im Benehmen mit dem HPR. Vertreter/innen der zuständigen Personalvertretungen sind berechtigt, bei Zugriffen, die Administratorenrechte erfordern, anwesend zu sein.
Dies gilt nicht, soweit die mit der Wartung des Systems beauftragten Firmen auf das System zugreifen müssen.
Die Mitarbeiter/innen der mit der Wartung beauftragten Firmen sind vertraglich zu verpflichten, über alle personenbezogenen Daten der berechtigten Dienstkräfte, die ihnen durch notwendige Wartungsarbeiten bekannt werden, Stillschweigen auch gegenüber ihrem Arbeitgeber zu bewahren.
(4)
Die Systemeinstellungen sind vollständig in der Anlage 3 dokumentiert. Die Datensicherung der Systemeinstellungen wird durch die lokale IT-Stelle der SenFin durchgeprüft. Die Datenträger werden in einem besonders geschützten Bereich aufbewahrt. Die Datensicherung erfasst nicht die Protokolle auf den Steuergeräten (Lesegerät).
——————————————————————————————————————-
³ Hierzu gehören: Zugriff auf Berechtigungszeitzonen, Einrichtung/Verwaltung von Personengruppen.