4.1 Bei technischen und organisatorischen Veränderungen, die diese Dienstvereinbarung betreffen, wird der Hauptpersonalrat von der Dienststelle rechtzeitig und vorab informiert. Beide Seiten prüfen und erörtern miteinander, inwieweit diese Dienstvereinbarung anzupassen ist. Werden in diesem Zusammenhang wesentliche Änderungen bei der im MSN und seinen Diensten eingesetzte Hard- und Software festgestellt, so ist die Dienstvereinbarung entsprechend anzupassen.
4.2 Der Hauptpersonalrat ist über die inhaltlichen, organisatorischen, personellen oder sozialen Folgen der Einrichtung, des Betriebes und der Weiterentwicklung des MSN und seiner Dienste frühzeitig zu informieren. Er ist so rechtzeitig zu unterrichten, dass er entsprechend § 3 TV Infotechnik (Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen) Gelegenheit hat, sich sachkundig zu machen und Vorschläge einzubringen.
4.3 Die in Ziff. 2 genannten Anlagen 1 und 2 sind Bestandteile dieser Dienstvereinbarung. Um die dort dargestellte Infrastruktur des Berliner Landesnetzes vor potentiellen Angriffen schützen zu können, muss aus Sicherheitsgründen auf die Veröffentlichung dieser Dokumente im Internet und Intranet verzichtet werden. Die Anlagen sind ausschließlich für den internen Dienstgebrauch bestimmt, werden nicht in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich in den Original-Exemplaren bei SenInnSport ZS C und HPR einsehbar.
Die Inhalte der in Ziff. 2 genannten Anlagen unterliegen fortlaufender Änderungen. Die Anlagen müssen daher nicht ständig auf dem neuesten Stand sein, eine Aktualisierung der Anlagen erfolgt unter Beteiligung des Hauptpersonalrates turnusmäßig einmal jährlich.
4.4 Zur Durchführung seiner Aufgaben ist dem Hauptpersonalrat Einsicht in die Beschreibung der Systemkommandos – insbesondere auf Basis der Online-Hilfen – der in den Anlagen genannten Hard- und Software-Komponenten zu gewähren.