Dienstvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines städtischen Hochgeschwindigkeitsnetzes

Dienstvereinbarung über
die Errichtung und den Betrieb
eines städtischen Hochgeschwindigkeitsnetzes
(Berliner Landesnetz – BeLa MSN)
und seiner Dienste
im IT-Dienstleistungszentrum Berlin

Zwischen

der Senatverwaltung für Inneres und Sport Berlin

und

dem Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin

wird auf Grund des § 74 Abs. 1, Abs. 2 Satz 4 des Personalvertretungsgesetzes Berlin
(PersVG) in der Fassung vom 14.07.1994 (GVBI.S.337, 1995 S.24), zuletzt geändert
durch Artikel V § 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266) folgende
Dienstvereinbarung geschlossen:

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Dienstvereinbarung betrifft die Einrichtung und den Betrieb des BeLa MSN als universelles Transportnetz in der Verwaltung des Landes Berlin und im ITDZ Berlin.

Das BeLa MSN (Berliner Landesnetz als Multi Services Network) ist ein nach einschlägigen Standards und Normen realisiertes städtisches Hochgeschwindigkeitsnetz zur Informationsübermittlung.

Die in der Zuständigkeit der Verfahrensverantwortlichen liegenden IT-Verfahren, die das MSN und seine Dienste nutzen, sind vom Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung ausgenommen.

2. Beschreibung des MSN und seiner Dienste

2.1 In der Anlage 1 zu dieser Dienstvereinbarung ist die Grundstruktur des MSN dargestellt und beschrieben.

2.2 In der Anlage 2 zu dieser Dienstvereinbarung werden die MSN-Komponenten mit deren Funktionen dargestellt und beschrieben.

3. Leistungs- und Verhaltenskontrollen

3.1 Personenbezogene Daten der Dienstkräfte werden durch die jeweils dazu berechtigten Dienstkräfte im MSN und in seinen Diensten nur verarbeitet, sofern dies für den Netzbetrieb sowie Datensicherheits- und Datenschutzkontrollen erforderlich ist.

3.2 Für die Aufrechterhaltung des Netzbetriebes sind statistische Auswertungen personenbezogener Daten nur anonymisiert zulässig.

3.3 In den Fällen des § 9 Abs. 3 (Verdacht einer Dienst- bzw. Arbeitspflichtverletzung) des Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik – TV Infotechnik – in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 18.10.1996 ist die zuständige Personalvertretung zu beteiligen.

3.4 Der Hauptpersonalrat und die örtlich zuständigen Personalvertretungen können die internen Protokolle einsehen, die zur Kontrolle der individuellen Leistung oder des Verhaltens von Dienstkräften geeignet sind.

4. Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen

4.1 Bei technischen und organisatorischen Veränderungen, die diese Dienstvereinbarung betreffen, wird der Hauptpersonalrat von der Dienststelle rechtzeitig und vorab informiert. Beide Seiten prüfen und erörtern miteinander, inwieweit diese Dienstvereinbarung anzupassen ist. Werden in diesem Zusammenhang wesentliche Änderungen bei der im MSN und seinen Diensten eingesetzte Hard- und Software festgestellt, so ist die Dienstvereinbarung entsprechend anzupassen.

4.2 Der Hauptpersonalrat ist über die inhaltlichen, organisatorischen, personellen oder sozialen Folgen der Einrichtung, des Betriebes und der Weiterentwicklung des MSN und seiner Dienste frühzeitig zu informieren. Er ist so rechtzeitig zu unterrichten, dass er entsprechend § 3 TV Infotechnik (Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen) Gelegenheit hat, sich sachkundig zu machen und Vorschläge einzubringen.

4.3 Die in Ziff. 2 genannten Anlagen 1 und 2 sind Bestandteile dieser Dienstvereinbarung. Um die dort dargestellte Infrastruktur des Berliner Landesnetzes vor potentiellen Angriffen schützen zu können, muss aus Sicherheitsgründen auf die Veröffentlichung dieser Dokumente im Internet und Intranet verzichtet werden. Die Anlagen sind ausschließlich für den internen Dienstgebrauch bestimmt, werden nicht in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich in den Original-Exemplaren bei SenInnSport ZS C und HPR einsehbar.
Die Inhalte der in Ziff. 2 genannten Anlagen unterliegen fortlaufender Änderungen. Die Anlagen müssen daher nicht ständig auf dem neuesten Stand sein, eine Aktualisierung der Anlagen erfolgt unter Beteiligung des Hauptpersonalrates turnusmäßig einmal jährlich.

4.4 Zur Durchführung seiner Aufgaben ist dem Hauptpersonalrat Einsicht in die Beschreibung der Systemkommandos – insbesondere auf Basis der Online-Hilfen – der in den Anlagen genannten Hard- und Software-Komponenten zu gewähren.

5. Datenschutz, Datensicherheit

5.1 Über die technischen und organisatorischen Vorkehrungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit – insbesondere die Maßnahmen gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz – BlnDSG) in der jeweils gültigen Fassung – ist die zuständige Personalvertretung – unbeschadet weiterer Beteiligungsrechte – zu informieren.

5.2 Das Datenschutz- und Datensicherheitskonzept kann vom Hauptpersonalrat beziehungsweise von den örtlich zuständigen Personalvertretungen eingesehen werden.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Werden durch die Einrichtung oder den Betrieb des MSN und seiner Dienste Auswirkungen bekannt, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Dienstvereinbarung nicht vorhersehbar waren, können ergänzende Regelungen vereinbart werden. Einvernehmliche Änderungen sind jederzeit möglich.

6.2 Die Dienstvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Die “Dienstvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines städtischen Hochgeschwindigkeitsnetzes (Metropolitan Area Network – MAN) und seiner Dienste” vom 30. Oktober 1997 tritt gleichzeitig außer Kraft.

6.3 Diese Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall bemühen, eine neue Dienstvereinbarung abzuschließen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Berlin, den 06.12.2011

  • gez. Frank Henkel
    Senator für Inneres und Sport

    gez. Klaus Schroeder
    Hauptpersonalrat

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  • 2011-12-6-dv_bela_berlinerlandesnetz

    Dienstvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines städtischen Hochgeschwindigkeitsnetzes (Berliner Landesnetz – BeLa MSN) und seiner Dienste im IT-Dienstleistungszentrum Berlin – ohne Anlagen.

    PDF-Dokument (28.4 kB) - Stand: 06.12.2011