Dienstvereinbarung Kita REWE

DV über die Einführung des IT-Verfahrens Kita-REWE für das ProFiskal der Kita-Eigenbetriebe (DV KITA-REWE)

Zwischen

den fünf Kita-Eigenbetrieben
vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung -

und dem

Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin

auf der Grundlage von § 74 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 4, § 85 Abs.1 Nr. 12, 13, Abs. 2 Nr. 8, 9, 10 des Personal-vertretungsgesetzes (PersVG) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GVBl. S. 337, 1995 S. 24), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 26. Februar 2003 (GVBl. S. 118) sowie § 13 Abs. 2 des Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik vom 23. März 1989 (TV Infotechnik) in der Fassung des ÄTV Nr. 2 vom 18. Oktober1996
entsprechend Nr. 10 der Rahmendienstvereinbarung über die Personaldatenverarbeitung vom 8. August 1991 (DBl. I/1991 S. 300)

folgende Dienstvereinbarung abgeschlossen:

1 Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für alle Dienstkräfte des Landes Berlin, die in den Kita-Eigenbetrieben (KEB) tätig sind und an ihrem Arbeitsplatz ProFiskal P3 im Verfahren KITA-REWE einsetzen bzw. deren Daten mit dem IT-Verfahren KITA-REWE verarbeitet werden.

2 Gegenstand der Vereinbarung

Diese Dienstvereinbarung betrifft

  • den Betrieb der Software ProFiskal P3 als der Applikations-Software für das Verfahren KITA-REWE sowie
  • die Rechte der Dienstkräfte, der örtlichen Personalräte und des Hauptpersonalrats (HPR) beim Einsatz des Verfahrens KITA-REWE.

Zusammenarbeit mit der Personalvertretung

3.1

Während der Einführung des Echtbetriebes im Verfahren KITA-REWE wird der Hauptpersonalrat rechtzeitig über die Zeit- und Ablaufplanung für die Einführung der einzelnen Module und fortlaufend über wesentliche Veränderungen informiert.

3.2

Die Personalvertretungen der einführenden Dienststellen werden über die in ihrem Zuständigkeitsbereich geplanten Einführungsmaßnahmen – mindestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Beginn des Echtbetriebes – von der jeweiligen Dienststelle informiert und gegebenenfalls beteiligt.

4 Systembeschreibung und Konzepte

4.1 Beschreibung des Verfahrens KITA-REWE

4.1.1

Für das Verfahren KITA-REWE wird die Software ProFiskal P3 eingesetzt. Vor dem Einspielen von Updates der Software wird, der HPR informiert, bei wesentlichen Änderungen der Software ist der HPR vorher zu beteiligen.

4.1.2

Dien Anwendung ProFiskal P3 besteht aus folgenden Modulen:

  1. DAS – Anwendungssteuerung
  2. DKR – Kosten- und Leistungsrechnung
  3. DAB – Anlagenbuchhaltung
  4. DRS – Reportsystem
  5. DFW – Finanzbuchhaltung

4.1.3

Der jeweils geschäftsführende KEB als verfahrensverantwortliche Stelle ist zuständig für Planung, Weiterentwicklung, Einführung sowie den Betrieb des Verfahrens KITA-REWE.

4.1.4

KITA-REWE ist ein Verfahren, das dezentral in fünf Kita-Eigenbetrieben im Dialos genutzt wird und bei dem die Daten- und Applikationshaltung beim ITDZ (IT Dienstleistungszentrum Berlin) konzentriert ist.

4.2 Dokumentation

4.2.1

Die Software und das Verfahren KITA-REWE werden hinsichtlich Konzeption und Handhabung durch folgende Dokumente (Anlagen) beschrieben:

  1. Handbücher (DV-technische Beschreibung der Software)
  2. Betriebskonzept (Einsatzszenarien, Rollenverteilung)
  3. Sicherheitskonzept (Datenschutz- und Datensicherheitskonzept)
  4. Infrastrukturkonzept
  5. Nutzer- und Berechtigungskonzept
  6. Schulungskonzept
  7. Übersicht der Standardberichte
  8. Schnittstellenbeschreibung

4.2.2

Die Zuordnung von Personen zu den Zugriffs- und Nutzungsschlüsseln kann von der zuständigen Personalvertretung vor Ort eingesehen werden.

5 Arbeitsplatzgestaltung und Software-Ergonomie

5.1

Jeder Kita-Eigenbetrieb übermittelt der zuständigen Personalvertretung den Ablaufplan der Arbeitsplatzbeurteilung nach § 3 BildscharbV.

5.2

Die Kita-Eigenbetriebe werden die Einahltung der ergonomischen Grundsätze sicherststellen. Bei unterschiedlichen Auffassungen vor Ort wird der HPR in die Klärung mit dem Ziel der Einigung einbezogen. Fals erforderlich, sind externe Sachverständige hinzuzuziehen.

6 Schulungskonzept

Das Schulungskonzept ist als Anlage 6 beigefügt.

7 Berichtwesen

7.1

DRS ist das für Datenauswertungen und Datenausgaben verwendete Modul. Personenbezogene oder personenbeziehbare Daten dürfen nur verdichtet und anonymisiert ausgewertet werden. Dabei sind die Grundsätze des DAtenschutzes und des Statistikgesetzes zu beachten.

7.2 Auswertungen, Berichte

Es werden drei Funktionalitätsbereiche unterschieden:
  1. Auswertungen, die fest in die Software-Menüleiste integriert sind
  2. Auswertungen, die über die standardisierte Berichte mit dem Modul DRS erstellt werden und
  3. Auswertungen, die individuell in den KEB mit DRS erstellt werden.

7.2.1 Menüberichte

Ein Aufrufen des DRS als separate Anwendung erfolgt nicht. Dabei greifen die Zugriffseinschränkungen, die in der Anwendung hinterlegt sind, so dass jeder Nutzer nur den Datenbestand auswerden kann, der ihm im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung zugeordnet wurde.

7.2.2 Standardberichte

Die aus der Anwendung DRS heraus erstellten Standardberichte werden an die jeweiligen Berechtigten weitergegeben.

7.2.3 Individuelle Berichte

Die individuellen Berichte dienen für die Aufgaben des Controllings unter Beachtung der Punkte 7.1 und 9.1 dieser Dienstvereinbarung.

Die Auflistung der Standardberichte und die Übersicht über die freigegebenen Menüberichte sind als Anlage 7 beigefügt.
Die örtlichen Personalvertretungen werden von der jeweiligen Dienststelle über die für ihren Bereich erstellten Standardberichte zum Stichtag 01.01. und 01.08. informiert. Die Berichte werden der örtlichen Personalvertretung ggf. erläutert.

8 Schnittstellen zu anderen IT-Verfahren

Die Schnittstellen zu anderen Verfahren ergeben sich aus der Anlage 8.

9 Verbot von autmatisierten Leistungs- und Verhaltenskontrollen

9.1

Die Software wird nicht als Hilfsmittel zur individuellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle eingesetzt. Zwangsprotokollierungen dürfen nur im Rahmen des Regelungsbereichs von § 9 TV Infotechnik ausgewertet werden; der zuständige Personalrat hat das Recht, dieses Protokoll einzusehen.

9.2

Wertet die Dienststell Protokolle nach § 9 Nr. 3 TV Infotechnik aus oder besteht auf Grund sonstiger Tatsachen der Verdacht auf missbräuchliche Nutzung des KITA-REWE-Verfahrens, wird der zuständige Personalrat über Auswertungen der entsprechenden Protokolldateien und ihre Ergebnisse informiert.

10 Schlussbestimmungen

10.1

Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.

10.2

Dien Einführungsregelungen des Probeechtbetriebes mit Echtdaten für das Verfahren KITA-REWE enden mit dem erfolgreichen Beginn des Echtbetriebes.
Die Dienstvereinbarung kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

  • Berlin, den 04.05.2007

    Dr. Körting
    Senatsverwaltung für Inneres und Sport

    Berlin, den 29.05.2007

    Januszewski & Hank
    Hauptpersonalrat des Landes Berlin

DV KITA-REWE als Download mit Anlage 7

  • 2007-05-29-dv_kita_rewe

    PDF-Dokument (68.6 kB) - Stand: 29.05.2007

  • 2007-05-29-dv-kita-rewe-anlage_7__bersicht_standardberichte

    PDF-Dokument (12.1 kB) - Stand: 29.05.2007