Diese Vereinbarung ist eine Dienstvereinbarung im Sinne des § 74 Abs. 1 des Personalvertretungsgesetztes Berlin in der Fassung vom 21. Juni 2011, sie wird zwischen
Hauptpersonalrat von Berlin
und
der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
geschlossen.
Diese Dienstvereinbarung ist eine Ergänzung zur „Dienstvereinbarung Qualifizierung“ vom 27.03.2012.
Die Qualifikation der Beschäftigten in der Berliner Schule hat einen immer höher werdenden Stellenwert. Der Einsatz von elektronischen Medien entwickelt sich zu einem wichtigen Instrument der Fort- und Weiterbildung. Die durch die Fort- und Weiterbildung imitierten Lernprozesse der Teilnehmer/-innen können in Teilen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen von eLearning unterstützt werden.