Dienstvereinbarung zum E-Learning im Rahmen des Pilotlehrgangs Verwaltungslehrgang II im Blended Learning-Format an der Verwaltungsakademie Berlin

Zwischen der

Senatsverwaltung für Finanzen

und dem

Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin

wird aufgrund § 74 Abs. 2 Satz 4 PersVG folgende Dienstvereinbarung zum E-Learning für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Pilotlehrgang Verwaltungslehrgang II (VL II) im Blended Learning-Format an der Verwaltungsakademie Berlin (VAk) geschlossen:

Präambel

Neben der Ausbildung ist die Förderung des lebenslangen berufsbegleitenden Lernens der wesentliche Auftrag der VAk.

Die wachsende Metropole Berlin mit ihren vielfältigen neuen Aufgaben sowie der demografische Wandel und der damit verbundene Generationenwechsel in der öffentlichen Verwaltung verlangen einen Paradigmenwechsel in der Aus- und Fortbildung. Die Schaffung eines flexiblen Zugangs zu Qualifizierungsmaßnahmen ist deshalb unabdingbar.

Die VAk versteht daher Digitalisierung nicht nur als eine IT-gestützte Umsetzung analoger Arbeitsprozesse, sondern als eine ganzheitliche Chance, die zukünftigen Herausforderungen der Berliner Verwaltung in einer komplexen, sich immer schneller wandelnden Zeit, erfolgreich zu meistern.

Die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Fortbildung, der Erhalt und die Förderung von Medienkompetenzen sowie die Sicherung der Anschlussfähigkeit der Beschäftigten stehen im Fokus langfristiger Personalentwicklung. Ziel ist, eine Steigerung der Nachhaltigkeit von Lernerfolg und Lerntransfer zu ermöglichen. Denn mit der Digitalisierung von Aus- und Fortbildungsangeboten erhält jeder/jede einzelne Teilnehmende die Chance, selbst im Mittelpunkt seines/ihres Lernprozesses zu stehen und diesen eigenständig und individuell zu steuern. Die Berücksichtigung aller Lerntypen in den Aus- und Fortbildungsangeboten wird durch eine Differenzierung des vorhandenen Fortbildungsangebots und durch freiwillige E-Learning-Angebote gewährleistet. Dozentinnen und Dozenten, die E-Learning-Formate begleiten, nehmen die Rolle und Funktion als Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter ein.

Die Fortbildung findet nicht nur in der VAk, sondern auch am Arbeitsplatz oder an flexiblen Lern- und Arbeitsorten statt. Es ist notwendig, dass das Lernen am Arbeitsplatz oder flexiblen Lernorten akzeptiert und insbesondere von den Vorgesetzten unterstützt wird.

§ 1 Prozessvereinbarung/ Testdurchlauf

Die Nachfrage an der Teilnahme zum VL II nimmt stetig zu. Um dieser hohen Nachfrage und durch eine adäquate individuelle Personalentwicklung vielen Beschäftigten eine Aufstiegschance zu gewähren, soll ein Durchgang des VL II (Pilotlehrgang VL II im Blended Learning-Format) – beginnend ab Herbst 2019 – zusätzlich parallel zu den bisherigen vier Präsenzklassen im Blended Learning-Format angeboten werden.

Zudem soll die Lehrgangszeit von drei Jahren unter Beibehaltung des bisherigen Stundenansatzes verkürzt werden. Angestrebt wird ein Lehrgangszeitraum von zwei Jahren. Mit dieser Maßnahme soll auch die Attraktivität des Arbeitsgebers Land Berlin weiterhin gesteigert und dringend benötigtes Personal an das Land Berlin gebunden werden.

Die VAk hat hierfür 2017 eine Projektgruppe einberufen, die sich dem Projekt „Blended Learning des Verwaltungslehrgangs II“ widmet. Im Jahr 2019 wird eine Unterrichtsklasse des VL II im Blended Learning-Format erstmals eingerichtet.

Insbesondere während des Projektes arbeiten die Teilnehmenden, die VAk und die Beschäftigtenvertretungen vertrauensvoll zusammen, um das Verfahren zu optimieren und zukunftsfähig zu gestalten.

Der Ablauf des Projektes richtet sich nach Auswahl eines Anbieters zur Durchführung des Projektes nach dem Projektplan.

Die Evaluation und Auswertung des Projektes erfolgt fortlaufend mit Abschluss eines jeden Moduls. Hierzu erhalten der Hauptpersonalrat und die Hauptvertrauensperson regelmäßig Rücklauf, auch während des Lehrgangs. Die Lernenden geben freiwillig, anonym und in schriftlicher Form Rückmeldungen zu den einzelnen Lernmodulen ab.

Die zuständige Lehrgangsbetreuung der VAk entwickelt eine den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Evaluationsmöglichkeit. Nach Durchführung des 1. Lehrgangsmoduls, mindestens alle sechs Monate und zum Abschluss des Lehrgangs erfolgt eine gemeinsame Feedbackrunde zwischen Teilnehmenden, dem Hauptpersonalrat, der Hauptvertrauensperson und der Lehrgangsbetreuung der VAk.

§ 2 Ziele

E-Learning ist ein wichtiges Instrument der Medienpädagogik und der Aus- und Fortbildung. Es zielt darauf ab mit Online-Kursen, inhaltlich, zeitlich und räumlich flexible Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten/Lernoptionen anzubieten, um

  • dem höheren Bedarf gerecht zu werden, der mit der wachsenden Stadt einhergeht,
  • den steigenden Anmeldezahlen gerecht zu werden,
  • die Dienststellen durch verkürzte Lernzeiten zu entlasten,
  • flexible und individuelle Lern- und Informationsangebote zur Verfügung zu stellen und damit auch dem Anspruch der Inklusion gerecht zu werden,
  • Fachnetzwerke mittels Informations- und Kommunikationstechnologien/IKT zu unterstützen und weiter auszubauen,
  • die Selbstständigkeit und Eigeninitiative der Teilnehmenden zu fördern.

§ 3 Begriffsbestimmung E-Learning

Unter dem Begriff des E-Learnings versteht man grundsätzlich das Lehren und Lernen unter der Verwendung von elektronischen bzw. digitalen Informations- und Kommunikationstechniken. Dabei umfasst das E-Learning die Vermittlung von Lerninhalten über das World Wide Web, über Chats und Internetforen, über virtuelle Lernplattformen sowie über Schulungsvideos, die so genannten digitalen Learning Nuggets.

Wesentlich dabei ist: Die Lernenden erarbeiten den Lernstoff selbstständig und eigenverantwortlich und nutzen dazu digitale Lernmaterialien im Internet. E-Learning wird hierbei als Form des Onlinelernens (Web-Based-Training/WBT) verstanden.

Eine (weitere) Form des E-Learnings ist Blended Learning. Blended Learning bezeichnet integriertes Lernen, da es eine Kombination aus Präsenzphasen und Methoden des E-Learning/Online-Lernen ist. Die Umsetzung wird individuell auf die Lerninhalte und besonders auf die Lernziele abgestimmt und beinhaltet zahlreiche unterschiedliche Methoden des E-Learning. Ergänzend oder aufbauend wird dazu die Präsenzphase integriert. In den Präsenzphasen wird theoretisches Wissen vertieft und anhand von Fallbeispielen ein Praxisbezug vermittelt.

§ 4 Anwendungsunterstützung und Ergonomie

Die E-Learning-Angebote im Aus- und Fortbildungsbereich sowie die einzelnen Lerninhalte richten sich nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit, Diversität und Ergonomie-Gestaltung. Die Beurteilung der Eignung und Funktionalität des E-Learning-Angebots aus fachlicher und didaktischer Sicht liegen in der Verantwortung der VAk.

Das Online-Tool sowie alle enthaltenen Online-Medien sind mobil und flexibel anwendbar. Die VAK stellt allen Teilnehmenden ein geeignetes Endgerät (Notebook) sowie die notwendigen technischen Hilfsmittel zur Verfügung.
Die VAk steht für technische und inhaltliche Fragen bei der Anwendung zur Verfügung.

Eine Konkretisierung erfolgt durch den Ablaufplan des Projektes (z.B. Einweisung, Schulung, Lehrplan).

§ 5 Einsatzmöglichkeiten

Die VAk richtet mit Hilfe des Veranstaltungsmanagementsystems Orbis ein Online-Tool ein, das mit verschiedenen E-Learning-Formaten ausgestattet werden kann. Das derzeitige Angebot im E-Learning-Bereich kann bspw. adäquat in das Online-Tool integriert werden. Anwendung kann das Online-Tool zukünftig finden bei der:

  • Vermittlung von reinem Faktenwissen ohne komplexeren Zusammenhang;
  • Vermittlung von Lerninhalten mit komplexeren Zusammenhängen, wenn die Verknüpfung von Inhalten so erfolgt, dass die Verknüpfungsmöglichkeiten und deren Ergebnisse eindeutig sind und sich dem Lernenden kein Interpretationsspielraum eröffnet;
  • Vernetzung und zum Ausbau der Kommunikation von Seminarteilnehmenden, besonders in Qualifizierungsreihen (Chaträume etc.);
  • Kooperativen Zusammenarbeit, um bspw. Arbeits- und Projektaufträge gemeinsam und zielorientiert zu lösen (virtuelles Klassenzimmer, Whitepaper etc.);
  • Förderung und Unterstützung des selbstorganisierten und individuellen Lernfortschritts, bspw. mit Hilfe von Learning Analytics zur Lernstanderfassung;
  • Veröffentlichung vorhandener Seminarunterlagen und Lernziele.

§ 6 Zugangswege zu E-Learning und Gleichstellung mit Präsenzveranstaltungen

Die Aus- und Fortbildungsangebote im E-Learning sind Präsenzseminaren gleichgestellt. Die Verwaltungen melden ihre Beschäftigten in elektronischer Form über die eVAk zu Qualifizierungsmaßnahmen an. Die Anmeldungen zu den Präsenzveranstaltungen wie auch zu den E-Learning-Formaten durchlaufen nach Meldeschluss das Auswahlverfahren.

Bei erfolgreicher Anmeldung zum E-Learning-Angebot werden die Teilnehmenden während des Aus- und Fortbildungszeitraums für die in § 8 bestimmte Zeit freigestellt. Ebenso wie bei Präsenzveranstaltungen besteht kein genereller Rechtsanspruch für die Genehmigung einer mit E-Learning unterstützten Fortbildung.

Die VAk stellt allen Beschäftigten über die eVAk einen Veranstaltungskatalog mit allen Präsenz- und E-Learning-Aus- und Fortbildungsangeboten vor Beginn des Lehrgangs zur Verfügung.

§ 7 Lernort

E-Learning ist einer Präsenzfortbildung gleichgestellt. Blended Learning kann nur als störungsfreies Lernen mit neuen Medien erfolgen. Dafür ist es erforderlich, dass Lernorte zur Verfügung stehen, die frei von sonstigen dienstlichen Verpflichtungen sind und das Lernen in einer ungestörten Umgebung ermöglichen.

Dazu können außer dem eigenen Arbeitsplatz auch Bildschirmarbeitsplätze in Schulungsräumen oder zeitweise nicht genutzte Räume der Dienststelle gehören. Diese können sich auch in naheliegenden und gut zu erreichenden anderen Dienstgebäuden befinden. Als zentraler Lernort stehen zusätzlich Räumlichkeiten in der VAk zur Verfügung.

E-Learning ist flexibel auch außerhalb der Dienststelle möglich, insbesondere, wenn in der Dienststelle keine geeigneten Räumlichkeiten wie oben beschrieben angeboten werden können. Dies bedeutet, dass sich die Lernenden selbst und flexibel ihren Lernort bestimmen/suchen können.

Regelungen zur Ausgestaltung des Lernortes sind in der jeweiligen Dienststelle zu treffen. Hinsichtlich des Lernortes und der einzusetzenden Technik sind die Anforderungen an Ergonomie und Barrierefreiheit zu erfüllen.

Für mobiles Arbeiten gilt die Rahmendienstvereinbarung zum landesweiten Einsatz „mobiler Endgeräte“, „mobiler Dienste“ in der jeweils aktuellen Fassung. Darüber hinaus ist die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen sicherzustellen.

§ 8 Lernzeit

Lernzeiten im E-Learning sind in zeitlicher Hinsicht der Teilnahme an einer Präsenzfortbildung gleichgestellt. Dienstliche Erfordernisse, die Voraussetzungen des Bildungsträgers und individuelle Bedürfnisse der Teilnehmenden sind in Einklang zu bringen.

Die Anwendung und Durchführung von Lerninhalten innerhalb des Online-Tools und seiner E-Learning-Inhalte ist folglich angewendete Arbeitszeit.

Dies gilt insbesondere für Präsenzveranstaltungen und E-Learning-Pflichtveranstaltungen mit tutorieller Begleitung (z.B. virtuelles Klassenzimmer). Diese finden ausschließlich innerhalb der üblichen Rahmenlehrzeit von Montag bis Freitag und nicht am Wochenende statt. Die gesetzlichen und betrieblichen Höchstarbeitszeiten dürfen beim E-Learning nicht überschritten werden.

Sofern keine festen Lernzeiten vorgegeben sind, wird die VAk je Lernmodul eine E-Learning-Lerndauer mit einer angemessenen Bearbeitungsdauer veröffentlichen. Diese berücksichtigt den Schwierigkeitsgrad des zu vermittelnden Inhalts, die erfahrungsgemäße Lerngeschwindigkeit der Zielgruppe und die technischen Rahmenbedingungen.

Für die Bearbeitung erhalten die Lernenden ein Stundenkontingent, das sukzessive abgebaut werden kann. Die Dokumentation erfolgt in Abstimmung von Lernenden und Dienststelle vor Ort. Die Dienststellen haben die Teilnehmenden mindestens in diesem Umfang von ihrer Tätigkeit freizustellen.

Analog zu den Fortbildungen in Präsenzform wird von den Teilnehmenden erwartet, dass der vermittelte Lernstoff zusätzlich im Selbststudium nachgearbeitet wird, um den VL II erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

§ 9 Kosten

Die Teilnahme ist kostenlos, sofern es sich um einen Kundenkreis handelt, der auch bei Präsenzveranstaltungen kostenfrei das Angebot der VAk in Anspruch nehmen kann.

§ 10 Erfolgskontrolle und Prüfungen

Aufgaben und Tests zur eigenen Lernerfolgsmessung der Teilnehmenden dienen lediglich der eigenen Selbstüberprüfung und sind aus didaktischer Sicht für das selbstständige Lernen notwendig. Die Ergebnisse dieser Lernkontrollen werden nur dem E-Learning-Teilnehmenden persönlich zur Verfügung gestellt. Ausgenommen hiervon sind die Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter sowie die Lehrgangsbetreuung der VAk, die die Teilnehmenden im Rahmen des E-Learning betreuen. Vorgesetzte oder Dienststelle erhalten hierüber keine Auskünfte. Die Ergebnisse werden mit Beendigung der Zugriffsberechtigung auf ein Lernmodul oder einer E-Learning-Fortbildung innerhalb von sechs Monaten gelöscht.

Soweit durch gesetzliche oder sonst anwendbare Vorschriften der Nachweis von bestimmten Kenntnissen erforderlich ist und die Qualifizierung über E-Learning erfolgt, dürfen nur die Prüfungen und Ergebnisse gespeichert werden, die für den Nachweis der erfolgreichen Prüfung bzw. Qualifizierung nach den jeweils für die Prüfung bzw. Qualifizierung geltenden Vorschriften erforderlich sind (ePrüfung). Solche Ergebnisse werden nur so lange gespeichert, wie es nach den gesetzlichen oder sonst anwendbaren Vorschriften notwendig ist. Den Zugriff auf die Ergebnisse erhalten die Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter sowie die Lehrgangsbetreuung der VAk, die die Teilnehmenden im Rahmen des E-Learning betreuen.

Die Datenspeicherung auf zentralen oder dezentralen Servern in beiden Varianten ist nur zulässig, wenn durch die Vergabe von beschränkten Zugriffsrechten im Sinne dieser Ausführungen Datensicherheit hergestellt wird.

§ 11 Datenschutz

Die Nutzung von E-Learning Angeboten erfolgt auf freiwilliger Basis und ist mit einer Einverständniserklärung zur Speicherung personenbezogener Daten verbunden. Im Rahmen der Einführung von E-Learning wird ein den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechender Standard des Schutzes von personenbezogenen Beschäftigtendaten gewährleistet.

Es werden systembedingt personenbezogene Daten wie Zeitpunkt und Dauer der Nutzung, Stand der Aufgabenerledigung, Inanspruchnahme der Online-Betreuung, u.ä. erfasst. Diese Daten dienen ausschließlich der Wahrnehmung des E-Learning-Angebots durch die Teilnehmenden und sind nicht für weitere Zwecke, insbesondere nicht zur Leistungsbewertung oder -beurteilung der Teilnehmenden, zu verwenden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzes.

§ 12 Schlussbestimmungen

Diese Dienstvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Die Vereinbarung tritt nach Beendigung des Pilotlehrganges Verwaltungslehrgang II im Blended Learning-Format, spätestens jedoch mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.

Eine Nachwirkung dieser Dienstvereinbarung ist ausgeschlossen. Für nachfolgende Lehrgänge im Blendet Learning-Format ist eine neue DV zu schließen.

Rechts- und tarifvertragliche Vorschriften sowie das VGG und Beteiligungsrechte nach PersVG, SGB IX und LGG in der jeweils geltenden Fassung bleiben durch die vorliegende Dienstvereinbarung unberührt.

Berlin, den 21.12.2018

  • gez. Dr. Matthias Kollatz
    Senator für Finanzen

    gez. Daniela Ortmann
    Hauptpersonalrat

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    Dienstvereinbarung zum E-Learning im Rahmen des Pilotlehrgangs Verwaltungslehrgang II im Blended Learning-Format an der Verwaltungsakademie Berlin vom 21.12.2018

    PDF-Dokument (894.9 kB) - Stand: 21.12.2018