7.2.1 Jahresgespräch
(1) Das Jahresgespräch ist ein Unterstützungs- und Fördergespräch zwischen dem/der Beschäftigten und der direkten Führungskraft. Es ist von Vertrauen und Offenheit geprägt und unterliegt der Vertraulichkeit. Es ist ein wesentliches Element einer über das Tagesgeschäft hinausgehenden Kommunikation. Das Jah-resgespräch ist kalenderjährlich von der direkten Führungskraft anzubieten.
(2) Grundlage für das Jahresgespräch ist das Anforderungsprofil.
(3) Das Jahresgespräch soll im beiderseitigen Einvernehmen einschließlich seiner Ergebnisse dokumentiert werden. Sowohl die Führungskraft als auch der/die Beschäftigte erhalten jeweils ein Exemplar. Hierdurch wird unter Wahrung der Vertraulichkeit dokumentiert, was beide einvernehmlich erörtert und vereinbart haben.
(4) Der Dokumentationsbogen ist vor dem Zugriff und der Einsichtnahme durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Dokumentationsbogen wird ausschließlich von der direkten Führungskraft der/des Beschäftigten genutzt und von dieser in einem eigenen Ordner verschlossen. Beim Weggang der Führungskraft oder des/der Beschäftigten bzw. spätestens nach zwei Jahren wird der Dokumentati-onsbogen datenschutzgerecht vernichtet.
(5) Im Anschluss an das Jahresgespräch erfolgt die Einbindung Dritter (PE-Berater, Fortbildungsbeauftragte etc.) nur mit dem Einverständnis des/der Beschäf-tigten, z. B. um den Personalentwicklungsbereich über die vereinbarten Perso-nalentwicklungsmaßnahmen zu informieren.
7.2.2 Potenzialerkennung
(1) Zur Erweiterung bzw. Entwicklung des persönlichen Kompetenzprofils können Beschäftigte eine Potenzialerkennung durchlaufen. Die Dienststellen können den Beschäftigten unter Einbeziehung der zuständigen Führungskraft entsprechende Angebote unterbreiten. Ein konkretes und transparentes Verfahren soll in den behördlichen Personalentwicklungskonzepten ausgestaltet werden. Die Verwaltungsakademie Berlin bietet darüber hinaus landesweit für Führungskräfte und Führungsnachwuchskräfte Potenzialerkennungen an.
(2) Auf Grundlage der Ergebnisse der Potenzialerkennungsverfahren sind konkrete Folgemaßnahmen zu entwickeln, durchzuführen und zu evaluieren.
7.2.3 Qualifizierung
(1) Die dienstliche Qualifizierung ist zu fördern und ist Teil des regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsgesprächs, das Bestandteil des Jahresgesprächs sein kann.
(2) Alle Beschäftigten sollen mindestens alle zwei Jahre an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
(3) Qualifizierungen sollen Bezug zum Arbeitsleben haben und sind zielorientiert zu genehmigen bzw. erfolgen auf Grundlage der Ergebnisse einer Potenzialerkennung oder eines individuellen Personalentwicklungszieles.
7.2.4 Befristeter Arbeitsplatzwechsel
(1) Arbeitsplatzwechsel sollen als Instrument zur Kompetenzerweiterung ermöglicht und unterstützt werden.
(2) Befristete Arbeitsplatzwechsel
- sind zeitlich zu konkretisieren,
- müssen mit einer konkreten Zielsetzung verbunden sein,
- können mit Qualifizierungen verknüpft werden und können auch innerhalb organisatorischer und finanzieller Rahmenbedingungen ohne Tauschpartnerin bzw. -partner erfolgen
7.2.5 Beurteilung
(1) Zur Ausgestaltung der Personalentwicklung unter Leistungsaspekten sollen alle Beschäftigten mindestens alle fünf Jahre sowie anlassbezogen beurteilt werden. Dies ermöglicht die Einschätzung von fachlichen und außerfachlichen Kenntnissen und Kompetenzen.
(2) Die konkrete Ausgestaltung der dienstlichen Beurteilung für Tarifbeschäftigte soll in den Dienststellen vereinbart werden. Dabei können die jeweils für Beamtinnen und Beamte geltenden Beurteilungsregelungen in Bezug genommen werden.
7.2.6 Führungskräfteentwicklung
(1) Aufbauend auf eine qualitative und quantitative Bedarfsplanung sind Führungsnachwuchskräfte systematisch für Führungspositionen zu ermitteln und zu entwickeln. Das Land Berlin stellt landesweit Unterstützungs- und Netzwerkangebote für Führungskräfte bereit.
(2) Führungskräfte- und Führungskräftenachwuchsentwicklung sind in die dienststellenbezogene Personalentwicklung zu integrieren und in einem transparenten Abstimmungsprozess mit den Beschäftigtenvertretungen gegenüber den Beschäftigten zu kommunizieren.
(3) Führungskräfte sind verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre an Maßnahmen zur Führungskräftequalifizierung teilzunehmen.
7.2.7 Führungskräfte-Feedback
Führungskräfte, die erstmalig Führungsaufgaben übernehmen, erhalten nach drei Jahren ein Feedback zu ihrem Führungsverhalten (Führungskräfte-Feedback), die übrigen alle fünf Jahre. Für die Auswertung des Führungskräfte-Feed-backs erhält die betreffende Führungskraft (Feedbacknehmer/in) ein Unterstüt-zungsangebot durch den Personalentwicklungsbereich der jeweiligen Dienst-stelle, z. B. für Teamentwicklungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur persönlichen Entwicklung.
7.2.8 Mitarbeiterbefragung
(1) Damit die Interessen der Beschäftigten im Personalmanagementprozess angemessene Berücksichtigung finden, führt jede Dienststelle regelmäßig eine systematische Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung durch. Dabei sind alle Handlungsfelder des Personalmanagements einzubeziehen.
(2) Die anonymisierten Ergebnisse und eine ggf. daraus resultierende Maßnah-menplanung werden transparent dargestellt.
(3) Die Umsetzung der Maßnahmen und deren Wirksamkeit werden evaluiert und analysiert.