Dienstvereinbarung über den Einsatz Elektronischer Post in der Berliner Verwaltung

Die Senatsverwaltung für Inneres und der Hauptpersonalrat haben die nachfolgende Rahmendienstvereinbarung über den Einsatz Elektronischer Post in der Berliner Verwaltung abgeschlossen.

Inhaltsverzeichnis

1. Gegenstand und Geltungsbereich
2. Systembestandteile
3. Personenbezogene Daten
4. Schulung
5. Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen
6. Datenschutz- und Datensicherheit
7. Schlußbestimmungen
Anlage 1
Anlage 2

Zwischen

der Senatsverwaltung für Inneres

und

dem Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin

wird auf der Grundlage von
§ 74 Abs. 1, Abs. 2 Satz 4 des Personalvertretungsgesetzes (PersVG)
in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GVBl. S. 337, 1995 S. 24),
zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes
vom 20. Februar 1995 (GVBl. S. 60) und
§ 13 Abs. 2 des Tarifvertrages über
die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik vom 23. März 1989 (TV Infotechnik),
zuletzt geändert durch den ersten Änderungstarifvertrag vom 15. Oktober 1992
folgende Dienstvereinbarung geschlossen:

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Diese Dienstvereinbarung betrifft den Einsatz Elektronischer Post in der Berliner Verwaltung. Elektronische Post unterstützt das Senden, Übertragen und Empfangen elektronischer Dokumente. Die Komponenten der Elektronischen Post nutzen dafür unter anderem vorhandene Hardware und Übertragungsnetze.

1.2 Diese Dienstvereinbarung gilt für alle einzuführenden Systeme Elektronischer Post, die die sich aus den Punkten 2 und 6 ergebenden Systemanforderungen erfüllen und für alle Dienstkräfte der Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin, die solche Systeme zur Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben benutzen.

2. Systembestandteile

2.1 Ein System Elektronischer Post im Sinne dieser Dienstvereinbarung besteht im wesentlichen aus folgenden Softwarekomponenten:

  • User Agent (UA),
  • Mitteilungsspeicher (MS),
  • MessageTransfer Agent (MTA)
  • Gateways

Die Bezeichnungen der Komponenten können sich produktspezifisch unterscheiden.

2.2 Die Funktionen der Komponenten sind in Anlage 1 beschrieben. Die Anlage ist Bestandteil dieser Dienstvereinbarung. Ein konkretes System Elektronischer Post muss nicht alle aufgeführten Komponenten enthalten.

2.3 Die Dienststelle unterrichtet die zuständige Personalvertretung über die zum Einsatz kommenden Komponenten und beantragt ggf. die Zustimmung der zuständigen Personalvertretung gemäß der sich aus § 85 Abs.1 Nr. 12 PersVG ergebenden.

3. Personenbezogene Daten

3.1 Personenbezogene Daten der Dienstkräfte werden bei Einsatz Elektronischer Post nur verarbeitet, sofern dies für das Senden und Empfangen, die Administration, die Fehlersuche und -beseitigung sowie für Datensicherheits- und Datenschutzkontrollen erforderlich ist. Der Umfang der personenbezogenen Daten ist in Anlage 2 beschrieben.*

*)Protokollnotiz
Beide Seiten sind sich darin einig, daß Elektronische Post unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere eines anforderungsgerechten und detaillierten Datenschutz- und Datensicherungskonzeptes, auch für die Übertragung von Dokumenten mit personenbezogenem Inhalt genutzt werden kann.

3.2 Der Zugang zu den in Anlage 2 beschriebenen Daten ist durch nutzerbezogene Paßwörter zu schützen. Die in den Protokolldateien enthaltenen benutzerbezogenen Daten werden sofort gelöscht, sofern diese für die unter 3.1 beschriebenen Zwecke nicht mehr benötigt werden.

3.3 Statistische Auswertungen dieser Daten durch die dafür Zuständigen sind nur in anonymisierter Form zulässig.

3.4 In den Fällen des § 9 Abs. 3 Tarifvertrag Infotechnik ist die zuständige Personalvertretung unverzüglich zu beteiligen.

3.5 Die zuständige Personalvertretung kann die internen Protokolle einsehen, die sich zur Kontrolle der individuellen Leistung, zur Erstellung von Kommunikationsprofilen oder des Verhaltens der Dienstkräfte eignen.

3.6 Die internen Protokolle werden nicht mit anderen Programmen, Daten oder IT-Systemen verknüpft.

4. Schulung

Fortbildungsmaßnahmen sind unbeschadet § 7 TV Infotechnik der jeweiligen behördenspezifischen Realisierung von Elektronischer Post anzupassen.

5. Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen

Soweit die Personalvertretung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Vereinbarung der Beratung durch Sachverständige bedarf, richtet sich die Kostenübernahme nach § 40 PersVG.

6. Datenschutz- und Datensicherheit

6.1 Die Funktion des Systemverwalters ist im Regelfall von der Funktion des Verwalters des Systems für Elektronische Post zu trennen.
Kommt es in kleineren IT-Organsiationseinheiten zu Vertretungsfällen, ist sicherzustellen, daß durch einen funktionsbezogenen Paßwortschutz nur jeweils eine der Aufgaben wahrgenommen werden kann.

6.2 Zur Unterstützung der Beweissicherung von Übertragungen verfügen die eingesetzten Systeme über die Funktionen

  • Sendenachweis
  • Empfangsnachweis.

Weitere diesbezügliche Funktionen bedürfen ggf. der Zustimmung des zuständigen Personalrates.

6.3 Über die technischen und organisatorischen Vorkehrungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit – insbesondere die Maßnahmen gemäß § 5 Abs. 3 des Berliner Datenschutzgesetzes – ist die zuständige Personalvertretung unbeschadet weiterer Beteiligungsrechte zu informieren.

Der Hauptpersonalrat beziehungsweise die örtlich zuständige Personalvertretung haben zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf begründetes Verlangen das Recht, das nach den gesetzlichen Vorschriften aufzustellende Datenschutz- und Datensicherheitskonzept zum Einsatz Elektronischer Post einzusehen.

7. Schlußbestimmungen

Die Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

Berlin, den 15. Oktober 1996

  • Schönbohm
    Senator für Inneres

    Klang und Langenbach
    Hauptpersonalrat

Anlage 1

Funktionen der Komponenten Elektronischer Post

I. User Agent

Der User Agent (UA) gestattet das Senden und Empfangen von elektronischer Post am Arbeitsplatz. Dazu gehören beim Senden:

  • Erstellen des Dokumentes (meist durch Nutzung von anderen Werkzeugen wie z. B. Textverarbeitungssystemen, Grafikprogrammen usw.)
  • Eingabe der Informationen zum gewünschten Empfänger und weiterer Optionen zum Versand (z. B.: Eilzustellung, Einschreiben u. ä.)
  • Absenden des Dokumentes
  • Führen eines Postausgangsbuches beim Empfangen
  • Information über neu eingegangene Post
  • Lesen der Post (meist durch Nutzung von anderen Werkzeugen wie z. B. Textverarbeitungssystemen, Grafikprogrammen)
  • Ablegen, Ausdrucken, Löschen, Weiterleiten oder Beantworten der Post

II. Message Store (MS – Mitteilungsspeicher)*

Der Mitteilungsspeicher speichert die für einen Nutzer eingegangenen Nachrichten zwischen. Der Nutzer kann über seinen UA auf die Nachrichten des MS zugreifen und die oben beschrieben Empfangsaktionen ausführen.

III. Message Transfer Agent (MTA – Nachrichtenübermittler)

Der MTA transportiert die Nachrichten von einem Nutzer zum anderen. Er übernimmt dazu die Nachrichten des absendenden UA, übergibt sie entweder einem anderen MTA oder, falls der UA des Empfängers zu seinem eigenen “Zustellbereich” gehört, liefert er die Nachricht diesem UA oder dem zugehörigen MS aus. Auf Anforderung erzeugt er Bestätigungen über Erfolg/Nichterfolg dieser Auslieferung.

IV. Gateways (Übergänge)

Übergänge können im wesentlichen für folgende Aufgaben vorhanden sein:

  • Anpassung proprietärer E-mail-Systeme an die X.400 Norm
  • Übergang zum E-mail-Dienst des Internet
  • Übergang zum Telefaxdienst

Insbesondere beim Übergang zum E-mail Dienst des Internet sind entsprechende Maßnahmen zu realisieren, die die Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten. Dabei sind die diesbezüglichen Hinweise der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 1. Dezember 1995 zu berücksichtigen.

Anlage 2

Personenbezogene Daten

Bei Nutzung der Elektronischen Post können im Sinne von Punkt 3.1 dieser Dienstvereinbarung folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
Kommunikationsadresse des Absender und des Empfängers einer Nachricht; sie enthält die Elemente

  • Bezeichnung des Nutzers (Name,Vorname, Stellenzeichen)
  • Bezeichnung des Bereiches (Behörde, Unternehmen)
  • Faxanschluß
  • Telefonnummer

Zeitpunkt des Sendens und Empfangens einer Nachricht mit den Elementen

  • Datum
  • Uhrzeit

Ergänzende Informationen zum Empfänger mit den Elementen

  • Anrede
  • Sachgebiet
  • Zimmer
  • Dienstgebäude

Diese Daten werden in zwei Arten von Dateien verarbeitet:

Protokolldateien:

Protokolldateien unterstützen die Administration, Fehlersuche und -behebung sowie Datenschutz- und Datensicherheitskontrollen sowie den Sende- und Empfangsnachweis. In Protokolldateien werden erfaßt: Kommunikationsadressen und Zeitpunkt des Sendens bzw. Empfangs pro Nachricht.

Adreßverzeichnisse

Adreßverzeichnisse unterstützen die Auswahl des Empfängers beim Versenden einer Nachricht.
Sie enthalten Kommunikationsadressen und ergänzende Informationen.