3.1 Personenbezogene Daten der Dienstkräfte werden bei Einsatz Elektronischer Post nur verarbeitet, sofern dies für das Senden und Empfangen, die Administration, die Fehlersuche und -beseitigung sowie für Datensicherheits- und Datenschutzkontrollen erforderlich ist. Der Umfang der personenbezogenen Daten ist in Anlage 2 beschrieben.*
*)Protokollnotiz
Beide Seiten sind sich darin einig, daß Elektronische Post unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere eines anforderungsgerechten und detaillierten Datenschutz- und Datensicherungskonzeptes, auch für die Übertragung von Dokumenten mit personenbezogenem Inhalt genutzt werden kann.
3.2 Der Zugang zu den in Anlage 2 beschriebenen Daten ist durch nutzerbezogene Paßwörter zu schützen. Die in den Protokolldateien enthaltenen benutzerbezogenen Daten werden sofort gelöscht, sofern diese für die unter 3.1 beschriebenen Zwecke nicht mehr benötigt werden.
3.3 Statistische Auswertungen dieser Daten durch die dafür Zuständigen sind nur in anonymisierter Form zulässig.
3.4 In den Fällen des § 9 Abs. 3 Tarifvertrag Infotechnik ist die zuständige Personalvertretung unverzüglich zu beteiligen.
3.5 Die zuständige Personalvertretung kann die internen Protokolle einsehen, die sich zur Kontrolle der individuellen Leistung, zur Erstellung von Kommunikationsprofilen oder des Verhaltens der Dienstkräfte eignen.
3.6 Die internen Protokolle werden nicht mit anderen Programmen, Daten oder IT-Systemen verknüpft.