Hauptwahlvorstand

Stimmzettel

Symbolbild Stimmzettel Wahlen

Wahl zum Hauptpersonalrat des Landes Berlin 2024

Die regelmäßigen Wahlen zu den örtlichen Personalräten, den Gesamtpersonalräten und zum Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin werden vom 1. November bis 6. Dezember 2024 durchgeführt.

In jeder Dienstelle der unmittelbaren Berliner Verwaltung wird ein örtlicher Wahlvorstand gebildet. Dieser ehrenamtliche Wahlvorstand aus Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle organisiert die Wahlen zum örtlichen Personalrat. Im obliegt zugleich auch die Aufgabe, die zeitgleich stattfindenden Wahl zum Hauptpersonalrat, nach den Richtlinien und im Auftrag des Hauptwahlvorstandes, als örtlicher Wahlvorstand für die Wahl zum Hauptpersonalrat vorzubereiten und durchzuführen. In Bereichen in der ein Gesamtpersonalrat gewählt wird, gilt dies auch für diese Wahl, im Auftrag und nach den Richtlinien des jeweiligen Gesamtwahlvorstandes. Sollte ausnahmsweise kein örtlicher Personalrat turnusmäßig zu wählen sein, ist dennoch ein örtlicher Wahlvorstand für die Durchführung der Wahlen zum Hauptpersonalrat und ggf. zum Gesamtpersonalrat zu bestellen.

Die örtlichen Wahlen zum Personalrat finden zeitgleich mit den Wahlen zum Hauptpersonalrat und ggf. Gesamtpersonalrat statt. Den konkreten Wahlzeitpunkt in der Dienststelle legt der örtliche Wahlvorstand durch Wahlausschreiben, innerhalb des durch den Hauptwahlvorstand festgesetzten Stimmabgabezeitraums, fest.

Hier finden Sie aktuelle Informationen, Termine und Antworten auf häufige Fragen zur Wahl zum Hauptpersonalrat des Landes Berlin im Jahr 2024.
Wir danken allen Beteiligten für die Unterstützung und die Zusammenarbeit.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Bekanntmachungen des Örtlichen Wahlvorstandes in Ihrer Dienststelle, die für die jeweilige örtliche Wahl maßgeblich sind.

Der Hauptwahlvorstand

Bekanntmachungen des Hauptwahlvorstandes

  • Konstituierung und Zusammensetzung des Hauptwahlvorstandes

    PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: 03.05.2024
    Dokument: HPR HWV

  • Wahlausschreiben Wahl zum Hauptpersonalrat 2024

    PDF-Dokument (718.2 kB) - Stand: 08.08.2024
    Dokument: HPR HWV

  • Wahlvorschläge für die Wahl zum Hauptpersonalrat 2024

    PDF-Dokument (341.3 kB) - Stand: 05.09.2024
    Dokument: HPR HWV

Wahlniederschrift und Terminplan

  • Vorlage Wahlniederschrift Wahl zum Hauptpersonalrat 2024

    PDF-Dokument (136.6 kB) - Stand: 05.09.2024
    Dokument: HPR HWV

  • Terminplan Wahl zum Hauptpersonalrat 2024

    PDF-Dokument (352.7 kB) - Stand: 11.07.2024
    Dokument: HPR HWV

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen

  • Rundschreiben SenFin IV Nr. 22/2024 - Änderungen PersVG und WOPersVG

    PDF-Dokument (368.4 kB) - Stand: 15.07.2024

  • Anlage 1 zum Rundschreiben Sen Fin IV Nr. 22/2024

    PDF-Dokument (1.2 MB) - Stand: 15.07.2024

  • Anlage 2 zum Rundschreiben Sen Fin IV Nr. 22/2024

    PDF-Dokument (568.5 kB) - Stand: 15.07.2024

  • Unterstützungsverpflichtungen Dienststellen und Wahlvorstände

    PDF-Dokument (246.4 kB) - Stand: 17.06.2024

Rechtsgrundlagen

Mustervorlagen

Zeichnung Probleme lösen, Fragen beantworten Fragezeichen Ausrufezeichen

Häufige Fragen

  • Welche Farbe werden die Stimmzettel haben?

    Die Stimmzettel für die Hauptpersonalratswahlen 2024 werden hellgelb und hellblau farbend sein. Hellgelb für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten sowie hellblau für die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Stimmzettel für die jeweiligen Personalratswahlen und Gesamtpersonalratswahlen müssen sich farblich unterscheiden. Das sollte auch für zeitgleich stattfindende Wahlen zu weiteren Beschäftigtenvertretungen gelten (z.B. Frauenvertretung oder Gesamtfrauenvertretung).

    Die Stimmzettel sind gedruckt und bereits an die Örtlichen Wahlvorstände und in Bereichen mit einem Gesamtwahlvorstand an die Gesamtwahlvorstände versandt worden.

  • Warum sollten pastellfarbene Stimmzettel genutzt werden?

    Durch pastellfarbene Stimmzettel wird der Kontrast zum gedruckten (schwarzen) Text deutlicher. Die Farben Rot und Grün sollten vermieden werden, da es bei Personen mit einer Rot-Grün-Sehschwäche zu Verwechselungen kommen kann.

  • Ab wann ist ein Wahlvorstand zu bestellen?

    Bis zum 24.07.2024 (Fristverlängerung) sollten alle Personalräte der Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes einen örtlichen Wahlvorstand und die Gesamtpersonalräte einen Gesamtwahlvorstand bestellt und ggü. dem Hauptwahlvorstand gemeldet haben.

    Die jeweiligen Wahlvorstände werden zunächst als Wahlvorstände für die Wahl zum Hauptpersonalrat tätig, da z.B. die Zahl der regelmäßig Beschäftigten, aufgeteilt nach Gruppen, durch die örtlichen Wahlvorstände festzustellen sind.
    Nur mit diesem Zahlen kann der Hauptwahlvorstand ein Wahlausschreiben erlassen und die Wahl einleiten.
    Erst zu einem späteren Zeitpunkt werden die örtlichen Wahlvorstände zu Wahlvorständen für die Personalratswahl im eigentlichen Sinne und haben dann unverzüglich die örtliche Wahl einzuleiten.
    Auch ist es sinnvoll den Wahlvorstand rechtzeitig zu bestellen, da ggf. noch Schulungen besucht werden müssen, für die die jeweiligen Dienststellen die notwendigen Kosten übernehmen müssen.

  • In welchem Zeitraum kann gewählt werden?

    Die regelmäßigen Wahlen finden vom 1. November bis 6. Dezember 2024 statt. Der Zeitraum der Stimmabgabe in jeder Dienststelle wird mit dem Wahlausschreiben des jeweils örtlichen Wahlvorstandes festgesetzt.
    Die örtliche Wahl in der Dienststelle muss an einem oder mehreren Tagen im vom Hauptwahlvorstand festgelegten Zeitraum stattfinden.

  • An welchem Ort muss der Aushang von Bekanntmachungen erfolgen?

    Alle Bekanntmachungen der Wahlvorstände (örtlichen, ggf. Gesamt- und vom Hauptwahlvorstand) sind an für die Wahlberechtigten zugänglichen Stellen (z.B. Infobretter in den Fluren oder in Teeküchen) in allen Dienststellen bis zum Abschluss der Stimmabgabe (bis zum 15.12.2024 die des Hauptwahlvorstandes) auszuhängen. Der Wahlvorstand sollte regelmäßig die Aushänge überprüfen und ggf. erneuern
    Die Bekanntmachungen des Hauptwahlvorstandes werden zusätzlich im Amtsblatt für Berlin bekannt gegeben.

  • Wo finde ich eine aktuelle Ausgabe des Personalvertretungsgesetzes?

    Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat die Änderung des PersVG beschlossen und die Änderung ist am 11.07.2024 in Kraft getreten.
    Die aktuelle Fassung kann im Berliner Vorschrifteninformationssystem abgerufen werden.

    PersVG Berlin

    WOPersVG Berlin

  • Gibt es Vordrucke und Muster zur Wahl?

    Eine umfangreiche Vordruck- und Mustervorlagensammlung zu den Personalratswahlen gibt es auf den Seiten des Hauptpersonalrates. Diese sind teilweise der aktuellen Rechtslage 2024 anzupassen.

  • Darf ich als Mitglied im Wahlvorstand auch für den Personalrat kandidieren?

    Gemäß § 17 PersVG können nur wahlberechtigte Dienstkräfte (gem. § 12 PersVG) Mitglied im Wahlvorstand sein. Sie können dabei auch wählbar sein und für den H/G/PR kandidieren.