Der Hauptpersonalrat

Der Hauptpersonalrat wird tätig:

  • im Wege der Mitbestimmung bei allgemeinen arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen, die mehr als einen örtlichen Bereich betreffen, so z.B. bei Einführung und wesentlichen Änderungen von IT-Verfahren, Abschluss von Rahmendienstvereinbarungen und in Projekten zur Neuorganisation der Berliner Verwaltung,
  • im Wege der Mitwirkung (Recht zur Stellungnahme), so z.B. bei allgemeinen verwaltungsinternen Regelungen, Ausführungsvorschriften zu Tarifverträgen und Stellenverlagerungen zwischen Behörden,
  • im Einigungsverfahren, wenn ein Mitbestimmungsverfahren ‘vor Ort’ strittig bleibt, so z.B. bei Kündigungen, Arbeitszeitregelungen, Beförderungen oder Fortbildungsmaßnahmen.