Keine weiteren „Sonderopfer“ der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Berlins!
Am 27.08. haben sich zahlreiche Personalvertretungen zusammengefunden, um Folgendes gemeinsam festzustellen:
1) Es ist Staatsaufgabe, für das Wohl der Bevölkerung, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen und diese Stadt zukunftssicher aufzustellen. Jede und jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst trägt ihren/seinen Teil dazu bei, dass Berlin „funktioniert“.
2) Es steht weder uns noch Senat oder Abgeordnetenhaus zu, durch Anweisungen oder (weitere) Einsparungen die Anwendung und Ausführung von Gesetzen auszuhebeln. Die Gewaltenteilung ist ein Fundament unseres Staates; wir sind als Teil der Exekutive dem Staat, also den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Schon jetzt nehmen die Menschen unserer Stadt wahr, dass für die vielen gesetzlichen Aufgaben nicht genügend Beschäftigte vorhanden sind.
3) Dieser Umstand ist nicht von den Beschäftigten zu verantworten! Die Verantwortung dafür lag und liegt bei den politischen Entscheidenden im Senat und Abgeordnetenhaus. Dort werden die Gesetze gemacht und Beschlüsse gefasst, die festlegen, wo welche Leistung wie erbracht und wie sie finanziert wird.
Hier wurde versäumt, Dinge bis zum Ende zu bedenken und personelle Vorsorge für die Umsetzung all dieser politischen Ideen zu treffen. Und Vorsorge zu treffen für den Generationenwechsel auf dem Arbeitsmarkt.
4) Wir lehnen es, stellvertretend für die durch uns vertretenen Beschäftigten ab, uns ein „schlechtes Gewissen“ einreden zu lassen, wenn notwendige Gehalts- oder Besoldungserhöhungen gefordert werden. Die wertvollste Ressource im öffentlichen Dienst sind die Menschen, die darin arbeiten. Je knapper eine Ressource, desto wertvoller ist sie. Wer meint, an uns sparen zu müssen, hat keinen Respekt vor dem Wert unserer Arbeit.
5) Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen. Es geht nicht um Bildung oder Kultur versus Sicherheit oder Kitas oder Verwaltung. Oder Bezirksämter versus Landesämter. Oder Finanzämter gegen die Justiz. Letztere hat als Judikative ohnehin eine besondere Stellung; es ist Aufgabe der politisch Verantwortlichen, für gesicherte Rechtswege und Rechtsprechung zu sorgen.
In allen diesen Bereichen muss der Staat für die Menschen da sein.
6) Digitalisierung kann ein Teil der Lösung sein, ist im Moment aber eher Teil des Problems. Damit sie entlastet, müssen Prozesse und Verfahren ineinandergreifen und abgestimmt sein. Abgesehen davon, darf nach DSGVO und EUGH-Rechtsprechung keine künstliche Intelligenz über Menschen entscheiden (Link zum Artikel Bigdata Insider)
Es ist den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Stadt Berlin nicht vermittelbar, dass auf ihrem Rücken die Last der politischen Entscheidungen der Vergangenheit und Gegenwart aufgeladen wird. In ihrem Namen weisen wir derartige Ansinnen in aller Form zurück.
Beschlossen am 27.08.24