HPR-Aktuell Info: Macht Kinder!(Achtung Satire!)

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Kennen Sie das? Diesen Olympiamoment, wenn der Turmspringer vom Fünfmeterturm rückwärts abspringt und nach einem doppelten Rückwärtssalto mit rechtsgedrehter Schraube anschließend geräusch- und spritzwasserarm elegant ins Becken eintaucht?

Wir hatten gestern so einen Moment, als uns bei der Bewertung der vorliegenden Gesetzespakete zur Besoldungsanpassung und Anhebung des Pensionseintrittsalters das Big Picture dahinter klar wurde…

Der Senat hat es meisterlich verstanden, die Themen Personalmangel und die Weiterentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums unter einen Hut zu bringen, für Nachwuchs zu sorgen, Geld zu sparen und sogar die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten und das alles unter der Überschrift …“ und Änderung weiterer Gesetze“. Und das geht so:

1. Der Beamte ist auf den Schutz der Verfassung vereidigt worden. Fortschreitendem Personal- (= Nachwuchsmangel) muss der Beamte daher aktiv entgegentreten.

2. Das Bild des Alleinverdienerfamilienmodells, welches das Bundesverfassungsgericht immer als Modell zum Vergleich mit der Familie mit zwei Kindern in der Sozialhilfe heranzog, wird kurzerhand als unmodern abgeschafft, die Hinzuverdienerfamilie neu eingeführt. Per Gesetz wird unterstellt, dass der verheiratete oder verpartnerte Beamte eine/n Partner/in hat, der/die auch arbeitet. Mindestabstand zur Sozialhilfefamilie eingehalten.

3. Die Besoldungsbestandteile für Verheiratete werden runtergeschraubt, die kinderbezogenen Besoldungsanteile werden hoch angesetzt, vor allem ab dem dritten Kinde geht es richtig zur Sache.

4. Wenn wegen Kinder im Alter von bis zu drei Jahren der/die Partner/in doch tatsächlich nicht arbeitet, dann gibt es noch einen ergänzenden Familienzuschlag, nur für die unteren Beamtenkollegen in A5 bis A 10.

6. Die im Sinne des Kinder- bzw. Nachwuchsmachens nutzlosen Boomer-Jahrgänge sind durch Beamtendasein von regelmäßig mehr als dreißig Jahren nichts anderes mehr gewöhnt, werden als Großeltern nicht gebraucht, weil ja eh die Mütter fortwährend die Kinder hüten und dürfen daher zum Dank dem Dienstherrn noch länger dienen.

7. Dem Bundesverfassungsgericht wird auf Nachfrage in einigen Jahren juristisch sauber dargelegt, dass durch die Abschaffung des Alleinverdienerfamilienmodells und Erweiterung der Berufsbeamtentumspflicht um „hat durch Schaffen von Kindern für rechtsstaatssichernden Nachwuchs zu sorgen!“ die Alleinverdienerehe durch den Drehtüreffekt wieder im Sinne des hohen Gerichts eingeführt wurde. Die durchschnittliche Beamtenfamilie im Jahr 2030 hat 3,45 Kinder, die Frauen bleiben zu Hause und bekommen alle 2 Jahre und 10 Monate ein Kind und das tradierte Familienmodell wird also zwar nicht per Gesetz angenommen, aber faktisch gelebt. Problem erledigt.

Und so nebenbei müssen wir im Zusammenhang mit dem Berufsbeamtentum nicht mehr gendern, jedenfalls solange die Männer noch keine Kinder bekommen können.

Interessant wird die Frage sein, ob sich eine Relation zwischen Homeofficezeiten und der Kinderquote nachweisen lässt. Wir gehen davon aus, dass im Sinne des BigPictures der staatstragende Akt der Kinderzeugung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angesehen wird.

Und wir freuen uns auf die nächsten Tarifverhandlungen, wenn im Wege der Statusgruppengerechtigkeit diese Regelungen tarifiert werden.

Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Der Senat von Berlin beabsichtigt mit der vorgelegten Gesetzesänderung für die verbeamteten Dienstkräfte und die Richterschaft des Landes Berlin die Altersgrenze zum Eintritt in den Ruhestand von 65 auf 67 zu erhöhen. Ausgenommen sind die Kolleginnen und Kollegen des Vollzugs.

Eine Erhöhung des Pensionsalters sollte frühestens erfolgen, wenn die Berliner Besoldung an das Bundesniveau angepasst wurde. Dies ist bis heute nicht der Fall.

Wir listen hier in Kurzform die wichtigsten Eckpunkte zu dieser Erhöhung sowie unseren Kurzkommentar auf.

• Aufgrund der nicht amtsangemessenen Besoldung hatten bisher die politisch Verantwortlichen auf eine Anhebung des Pensionsalters verzichtet und dies auch jeweils in den Koalitionsverträgen vereinbart.
• Der Gesetzentwurf sieht einen sehr kurzen Übergangszeitraum vor, so dass bereits nach acht Jahren die Jahrgänge 1967 und jünger die komplette Erhöhung des Pensionseintrittsalters tragen.
In Brandenburg beläuft sich die Übergansfrist auf 15 Jahre und beim Bund sind es sogar 17 Jahre.
• Im Widerspruch zu der geplanten Anhebung des Pensionsalters sieht der HPR:
1. Bereits jetzt ist es gesetzlich möglich den Eintritt in den Ruhestand bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres freiwillig auf Antrag hinauszuschieben. Nach unseren Informationen wird dies sehr häufig von den Dienststellen abgelehnt. Dies steht im krassen Widerspruch zur hier vorgelegten Gesetzesänderung.
2. Für die Richterinnen und Richter sollte analog zu Brandenburg ein freiwilliges Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres ermöglicht werden, was derzeit nicht möglich ist.

Der HPR fordert in seiner kritischen Stellungnahme Folgendes:

1. Einen längeren Übergangszeitraum und moderatere Erhöhungen pro betroffenen Jahrgang analog zum Erhöhungspfad des Bundes.
2. Der maximale Versorgungsabschlag soll auf 14,4% erhöht werden. Bisher waren es 10,8%.
Der maximale Versorgungsabschlag muss bei den bisherigen 10,8% bleiben, da die Beamtinnen und Beamten seit nunmehr zwanzig Jahren keine amtsangemessene Alimentation erhalten und erhebliche Sonderopfer für das Land Berlin erbracht haben.
3. Mit Erreichen des 60. Lebensjahres muss eine weitere Dienstaltersstufe eingeführt werden.
4. Im Zuge der Gleichbehandlung der Statusgruppen muss eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf das Niveau der Tarifbeschäftigten erfolgen.

Wir werden in den künftigen Gesprächen weiterhin für unsere Forderungen eintreten und unsere Gegenüber versuchen, zu besseren Gesetzen zu bewegen.
Eure Empörung nehmen wir sehr deutlich wahr. Die beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe haben wir unmissverständlich kritisiert und abgelehnt.

Für den Hauptpersonalrat

  • Daniela Ortmann
    Vorsitzende des Hauptpersonalrates

    Susanne Stecher
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Andreas Hellwig
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Nele Bark
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Enrico Strencioch
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Kai Wettstein
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Stephan Krimmling
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Annett Mattheus
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

Michael Laube
Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

HPR-Aktuell Info vom 20.06.2024 als Download

  • HPR-Aktuell Info: Macht Kinder !

    PDF-Dokument (219.2 kB) - Stand: 20.06.2024