Auf einer der Öffentlichkeit zugängigen Internetseite wird behauptet, dass sich der HPR nicht für eine amtsangemessene Besoldung und somit nicht für die Belange der verbeamteten Beschäftigten einsetze.
Zur Begründung dieser Aussage wird von einem Mitglied des Gremiums ausgeführt, wir hätten „vermutlich aus rein gewerkschaftspolitischen Erwägungen“ nicht die Weiterleitung der Stellungnahme eines Herrn Dr. Schwan an das Bundesverfassungsgericht beschlossen.
Zum wiederholten Mal werden durch das Mitglied unseres Gremiums und Verantwortlichem für die Internetseite sinnentstellende Bewertungen der Diskussionen im Gremium wiedergegeben, die dazu geeignet sind, den Ruf des Hauptpersonalrats zu diskreditieren. Damit nicht genug: es wird aktiv dazu aufgerufen, sich beim geschäftsführenden Vorstand zu beschweren. Erste Beschwerden und Kommentare erreichen uns, dazu später mehr.
Die Darstellungen auf der Internetseite sind sachentstellend und versuchen, die Arbeit des HPRs als Gremium als unzureichend darzustellen. Tatsache ist, der HPR setzt sich seit 2010 für eine verfassungsgemäße Besoldung auf allen dienstlichen und politischen Ebenen ein und hat dies dem Bundesverfassungsgericht in seiner Stellungnahme auch nicht nur in Form eines „retrograden Tätigkeitsberichts“ dargelegt. Damit nun jede und jeder sich einen eigenen Eindruck von unserer Stellungnahme machen kann, stellen wir sie im Volltext auf unsere Seite. (siehe Download am Ende des Artikels)
Da auf einer Website weiterhin der falsche Eindruck erweckt wird, der HPR sei angefragt gewesen, eine Stellungnahme zu einer angemessenen Besoldung in Euro und Cent abzugeben, erfolgt nun auch hierzu die Klarstellung:
Der HPR wurde vom Bundesverfassungsgerichts zu folgender Frage um Stellungnahme gebeten:
„Das Land Berlin ist gebeten worden zu erläutern, welche Gründe einer inhaltlichen Erstreckung des „Reparaturgesetzes zur R-Besoldung (Richterbesoldung) im Land Berlin von 2009 -2015“, vom 23. Juni 2021, auf die A-Besoldung entgegenstanden?“
Es wird also gefragt, wie der Senat und das Abgeordnetenhaus die Tatsache begründen, dass sie kein Reparaturgesetz für die A-Besoldung beschlossen haben. Diese Frage haben wir inhaltlich umfangreich beantwortet, der erhebliche Teil unserer Stellungnahme betrifft die Auswirkungen einer Besoldungspolitik nach Haushaltslage, wie sie seit Jahren durch das Land Berlin praktiziert wird.
Aus der Fragestellung ergibt sich zweifelsfrei, dass das Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit der Berliner A-Besoldung bereits bejaht hat. Es ist davon auszugehen, dass das höchste deutsche Gericht jetzt Informationen, auch über die Auswirkungen auf die Folgejahre, sammelt, um diese in die eigene weitere Rechtsprechung einfließen zu lassen. Diese Punkte beinhaltet die vom HPR am 30.01.2024 beschlossene Stellungnahme.
Das zur Diskussion gestellte Gutachten beinhaltet in der Hauptsache die bereits bekannte Berechnung zu der verfassungswidrigen A-Besoldung und trägt hier nichts Neues bei. Diese Tatsache wurde vom BVerfG in der Begründung zur Richterbesoldung bereits festgestellt, weshalb dieses Gutachten von der Mehrheit des HPR als für unsere Stellungnahme nicht relevant entschieden wurde.
Die einzige Frage, die bleibt, ist die, warum ein Mitglied des HPR die Chance verpasst, seine Unterstützer sachgemäß und ohne Abwertung der Arbeit anderer zu informieren, statt durch sinnentstellende „Berichte“ das Gremium und die darin tätigen (Vorstands)-Mitglieder in Verruf zu bringen. Die Verantwortung für die verfassungswidrige Besoldung in Berlin und alle daraus erwachsenden Folgen liegen ausschließlich beim Dienstherrn.
In Kommentaren und Mails müssen wir uns nun leider beschimpfen lassen. Aus dem Schutz der Anonymität des Internets heraus erhalten wir Mails mit ausgedachten Namen, in denen einigen „Kollegen“ die Menschen im HPR als „Dilettanten“ oder als „hochverräterisches Pack ohne Reue“ verunglimpfen. Diese Art des Umgangs ist uns bisher nicht begegnet, und es sagt sehr viel über die Verfasser – aber nichts über unsere Arbeit aus.