Der Jahreswechsel ist vorüber, die Alltagshektik hat schon längst wieder von uns Besitz ergriffen.
Wir halten nochmal kurz inne und schauen zurück auf den letzten Jahreswechsel. Er ist glücklicherweise weniger aggressiv als der davor verlaufen; die Erleichterung darüber war spürbar. Dies allerdings um den Preis eines gewaltigen Personaleinsatzes bei der Polizei und Feuerwehr.
Wir sind froh, dass weniger Kolleginnen und Kollegen verletzt wurden, aber jede/r ist eine/r zu viel. Und es scheint kein Zukunftsmodell, dass die Rettungskräfte in der Silvesternacht unter Polizeischutz rausfahren. Wir müssen wieder dahinkommen, dass die Arbeit unserer Sicherheits- und Rettungskräfte allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz hat. Allen verletzten Einsatzkräften wünschen wir eine baldige und vollständige Genesung.
- • Zahlung der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichsprämien
Die Auszahlung der vereinbarten Zahlung von 1.800€ für den Dezember 2023 sowie die Zahlungen von je 120€ ab Januar 2024 sind rechtlich und organisatorisch auf den Weg gebracht, so hat uns Senator Evers im Info-Gespräch am 12.01.23 berichtet. Noch im Januar soll sich das Abgeordnetenhaus mit dem Gesetz befassen; parallel wird die datentechnische Umsetzung im IPV-Verfahren angegangen. Die Auszahlung soll für beide Statusgruppen zum 01.03.24 erfolgen, wenn alles gut geht. Das ist sportlich und die zügige Umsetzung wird durch uns begrüßt. Die Kolleginnen und Kollegen können diese Zahlungen (netto, weil steuer- und sozialabgabenfrei) gut gebrauchen.
- • Beim Hauptpersonalrat häufen sich zudem die Nachfragen der verbeamteten Dienstkräfte zum Thema: Anhebung des Pensionseintrittsalters auf 67 Jahre und das damit verbundene Gesetzgebungsverfahren. Dies liegt auch an den Auskünften bzw. Nichtberechnungen der Versorgungsansprüche durch das Landesverwaltungsamt, wenn jemand einen entsprechenden Antrag stellt.
Hiermit erfolgt die allgemeine Information, dass der HPR den Gesetzesentwurf nicht kennt, als Detail nur die Zielzahl (67), aber nicht den Weg dahin. Mit dem Hauptpersonalrat ist das Beteiligungsverfahren noch nicht eröffnet worden. Wir haben auf vorherige Gespräche gedrungen, weil wir wissen, dass viele Kolleginnen und Kollegen sehr regelmäßig nachfragen und eher vorzeitig in Pension gehen, als länger als bis zum 65. Lebensjahr zu arbeiten.
Man könnte also mit einem Gesetzesentwurf, der eine verpflichtende, schnelle Staffelung der Anpassungsschritte vorsieht, viel kaputt machen. Und vor allem das Gegenteil von dem erreichen, was wir dringend brauchen: mehr aktive Beschäftigte, egal, welche Statusgruppe. Der Finanzsenator Evers hat nun am 12.01. entsprechende Vorabgespräche zugesagt, aber es ist noch nichts vereinbart.
- • Wir weisen bei diesen Gelegenheiten immer darauf hin, dass die Verfassungswidrigkeit der Berliner Besoldung im Bereich der A-Tabelle noch gar nicht und im Bereich der Richterschaft nur teilweise ausgeräumt wurde. Aus unserer Sicht ein beständiges Armutszeugnis für den Berliner Dienstherrn. Es gibt von der Regierung allgemeine Aussagen, dass man dieses Thema angehen wolle. Naja, die Probleme sind vielschichtig und auch hier halten wir vorherige Gespräche für sinnvoll. Verfassungswidrigkeit immer nur im kleinstmöglichen Umfang unter schon wieder fragwürdigen Umständen (Kinderzuschläge als Lösung) abzuarbeiten, sorgt weder für Akzeptanz noch für einen guten Ruf als öffentlicher Arbeitgeber/Dienstherr.
Noch einmal zur Erinnerung: Wir haben einen Arbeitnehmermarkt.
- • Generelle pauschale Minderausgaben (PMA) aufgrund des Haushaltswirtschaftsrundschreiben (HWR) vom 23(!).12.23 im Umfang von 5,9%. Laut Finanzsenator Evers ein Weckruf, damit alle Häuser ihre Priorisierung be- oder überdenken. Die PMA seien notwendig, damit für 2025 überhaupt ein ordnungsgemäßer Haushalt aufgestellt werden könne.
Wir werden das HWR sichten. Soweit wir es verstanden haben, sind die auf das Personal entfallenden Haushaltskonten von diesen Einsparungen ausgenommen. Eine gute Nachricht für befristete Beschäftigte, deren Anschlussbeschäftigung im laufenden Jahr dann möglich sein sollte. Hintergrund ist sicher, dass zum einen Personal dringend gebraucht wird und zum anderen nicht bewusst über freie Stellen die Einsparungen erzielt werden sollen.
Allerdings führt dies zu dem Nebeneffekt, dass sich dann die Einsparungen überproportional woanders niederschlagen müssten, was angesichts des Investitions– und Sanierungsrückstaus in Berlin und in den Dienststellen noch zu vielen Diskussionen führen dürfte. Wir raten dringend, dass sich Dienststellenleitungen und Beschäftigtenvertretungen hierüber in den Austausch begeben. Wir sehen diese Entwicklung insgesamt mit Sorge und alle unsere Echoräume aus den Sarrazinschen und Nußbaumschen Zeiten sind aktiviert.
- • In diesem Zusammenhang fällt auf, dass das Abgeordnetenhaus sich trotz klammer Haushaltslage einen „ordentlichen Schluck aus der Pulle“ gönnte und im Dezember beschloss, die Abgeordnetendiäten um 340 € ab Januar ´24 zu erhöhen. Diese Steigerung um 4,9% entspräche der durchschnittlichen Verdiensterhöhung nach dem Nominallohnindex und diese Form der Erhöhung erfolge seit 2020 jährlich quasi automatisch.
Sind wir da allein mit unserem Störgefühl?
- • Feedback zu unseren Ausgaben des HPR-Aktuell im letzten Jahr
Wir bekommen regelmäßig Lesebriefe von den Beschäftigten. Viele nehmen sich die Zeit und teilen uns ihre Gedanken zu unseren Veröffentlichungen mit. Diese sind überwiegend anerkennend, zuweilen kritisch, so gut wie nie im Stil oder Inhalt daneben.
Wir bedanken uns sehr für dieses Feedback (positives wie kritisches). Wir lesen alles sehr aufmerksam und versuchen auch, möglichst viele Mails zu beantworten. Leider gelingt uns dies aus Zeitdruck nicht immer. Bitte bleiben Sie uns trotzdem gewogen und geben Sie uns Ihr Feedback. Wir freuen uns drauf!