Die Haushaltslage ist dramatisch und überlagert offensichtlich alle laufenden Vorhaben, die Kosten auslösen. Vor diesem Hintergrund haben wir im Hauptpersonalrat mit Sorge auf den fehlenden Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zur Besoldungsanpassung 2024/2025 geschaut. Unsere Stellungnahme zum Entwurf liegt schon Monate zurück, siehe HPR-aktuell vom 20.06.2024.
Ganz offensichtlich hatten sich Dinge verhakt in der Koalition, denn das Gesetz wurde bisher nicht in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Andererseits rennt die Zeit: der erste Schritt der Übernahme des Tarifergebnisses, die Erhöhung der Besoldung um 200€ zum 01.11.24, ist nahe. Die Anweisung an das Landesverwaltungsamt, diesen Schritt umzusetzen, setzt ein vorhandenes, laufendes Gesetzgebungsverfahren voraus.
Nun also hat der Senat einen geänderten Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldungsanpassung passieren lassen, der die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses vorsieht, aber nicht die erste Stufe zur Angleichung der Besoldung auf das Bundesbesoldungsniveau.
Wie man so hört, sei dieser Punkt in der Koalition strittig und daher zurückgestellt worden.
Der aktuelle Gesetzesentwurf liegt uns nicht vor, daher können wir zu weiteren Details nicht informieren.
Wir begrüßen, dass die Übernahme des Tarifergebnisses jetzt (endlich!) auf den Weg gebracht wurde, damit sie noch rechtzeitig umgesetzt werden kann.
In zahlreichen Gesprächen wurde uns mit großer Überzeugung versichert, dass der Koalitionsvertrag, in dem sich die Anpassung der Berliner- an die Bundesbesoldung wiederfindet, umgesetzt werden soll. Die Abwanderung zu den Bundesbehörden hält an; es ist zunehmend schwierig, in der Konkurrenz zum Bund zu bestehen.
Wir gehen also davon aus, dass die Anpassung wie geplant kommt, nur später beschlossen wird.
Alles andere wäre nicht vermittelbar. Wir bleiben dran.