Hier wird eine Aufgabe auf Beschäftigte übertragen, zu der sie in den meisten Fällen nicht ausreichend befähigt sind. Ein Abstrich im hinteren Nasen-Rachenraum ist ein Eingriff, bei dem einiges zu berücksichtigen ist und der auch Risiken mit sich bringen kann, wenn er ungeschickt durchgeführt wird. Wir finden das Abwälzen der Arbeitgeberpflicht auf Beschäftigte unzulässig. Die Dienststellenleitungen sind aufgefordert, Angebote zu machen, die jede® Beschäftigte mit gutem Gewissen annehmen kann und keine Notlösung auf dem Rücken einzelner, gutwilliger Menschen, die dann im Zweifel mit Haftungsfragen allein gelassen werden.
Dienststellen, die nicht über ausreichend eigene Mittel verfügen, müssen unterstützt werden, um den politisch verpflichtenden Testangeboten nachzukommen. Da Personalräte sich in aller Regel vor einer Präsenzsitzung testen lassen müssen (6 Personen oder mehr anwesend), aber über keine eigenen Haushaltsmittel verfügen, hat die jeweilige Dienststellenleitung dies für die Gremien zu organisieren, alles andere stellt eine Behinderung der Personalratsarbeit dar.
Eine kleine Entzerrung der Problematik wurde durch SenFin in Aussicht gestellt: 200.000 Schnelltests sollen in Selbsttests umgetauscht und an die Dienststellen verteilt werden.
Andere Fragen ergeben sich bei der Verpflichtung, sich testen zu lassen. Seit Sonntag ist die Testpflicht per Bundesgesetz geregelt und nicht mehr – wie in Berlin zuerst – nur im Wege einer Verordnung. Die dort gewählte Formulierung des betroffenen Kreises ist jedoch unglücklich und lässt Fragen offen. Wir denken die Auslegung muss hier eindeutig und klar formuliert und kommuniziert werden. Das haben wir eingefordert.
Diesbezüglich erreichten uns zahlreiche Nachfragen – leider haben wir keine eindeutige Antwort parat. Mittlerweile sind die Lehrkräfte zur zweimaligen Testung pro Woche zu Hause verpflichtet worden. So kann man Rechtsprobleme auch versuchen zu lösen.