Die Zeit zog ins Land. Wochen, Monate und Jahre vergingen.
Bereits im Jahr 2018 ist dem Hauptpersonalrat die PolLVO zur Stellungnahme vorgelegt worden.
Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden damals vom HPR Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge übermittelt.
Und dann wurde es still um dieses Vorhaben.
Der Vorgang sei hin und her gependelt, zwischen der Innen- und der Finanzverwaltung und der Polizei Berlin, wie es wiederholt auf Nachfrage hieß.
Am 29. April d. J. traf von der Innenverwaltung nun erneut bei uns der Beteiligungsvorgang ein, mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.
Die „Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes – Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Gewerbeaußendienst“ (Polizei-Laufbahnverordnung – PolLVO), wie sie richtig heißt, wird mit großer Spannung innerhalb des Kollegiums der Berliner Polizei erwartet.
Der Hauptpersonalrat nutzte die Möglichkeit, behandelte diese Verordnung in seiner Sitzung am Dienstag, den 25. Mai 2021 und beschloss, eine Stellungnahme abzugeben. Zwischenzeitlich wurde diese der Innenverwaltung zugeleitet.