HPR-Aktuell Info: Die "neue" Polizeilaufbahnverordnung

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Die Zeit zog ins Land. Wochen, Monate und Jahre vergingen.
Bereits im Jahr 2018 ist dem Hauptpersonalrat die PolLVO zur Stellungnahme vorgelegt worden.
Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden damals vom HPR Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge übermittelt.
Und dann wurde es still um dieses Vorhaben.
Der Vorgang sei hin und her gependelt, zwischen der Innen- und der Finanzverwaltung und der Polizei Berlin, wie es wiederholt auf Nachfrage hieß.

Am 29. April d. J. traf von der Innenverwaltung nun erneut bei uns der Beteiligungsvorgang ein, mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.
Die „Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes – Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Gewerbeaußendienst“ (Polizei-Laufbahnverordnung – PolLVO), wie sie richtig heißt, wird mit großer Spannung innerhalb des Kollegiums der Berliner Polizei erwartet.

Der Hauptpersonalrat nutzte die Möglichkeit, behandelte diese Verordnung in seiner Sitzung am Dienstag, den 25. Mai 2021 und beschloss, eine Stellungnahme abzugeben. Zwischenzeitlich wurde diese der Innenverwaltung zugeleitet.

Worum geht es?

Die PolLVO regelt die Aufstiegsmöglichkeiten, benennt die Besoldungsämter, schreibt die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes fest, benennt die Altersgrenze für den Einstieg in den Vorbereitungsdienst, regelt die Bewährungs- und Probezeit und einiges mehr.

In der jetzigen Vorlage sind einige Verbesserungen enthalten. Wir haben trotzdem Änderungsbedarf und weitere Verbesserungen vorgeschlagen.

Was ist neu?

Anhebung der Altersgrenze

Die Altersgrenze zum Vorbereitungsdienst für einen Laufbahnzweig des gehobenen Dienstes wurde auf das 36. Lebensjahr angehoben, das geht in die richtige Richtung. Aufgrund der auf uns zukommenden Verrentungs- und Pensionierungswelle und der Bewerbermangellage schlagen wir eine Anhebung auf das 40. Lebensjahr vor, analog zu den Bestimmungen des § 19 Abs. 2 Ziffer 2. Die Einstellungen lebenserfahrener Bewerberinnen und Bewerber haben sich in den vergangenen Jahren bei der Berliner Polizei bewährt.

Laufbahnprüfung

Der Verordnungsgeber möchte im § 8 den Absatz 2 streichen.
Absolventinnen und Absolventen, welche die Laufbahnprüfung nicht bestanden haben, hätten demnach nicht mehr die Chance, die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes zuerkannt zu bekommen – sofern die nachgewiesenen Fähigkeiten ausreichten.
Die Entfernung dieses Passus würde bedeuten, dass das vorhandene Potenzial bei unseren Studierenden als Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des mittleren Dienstes per se ausgeschlossen werden würde. Das halten wir personalpolitisch für falsch.

Aufstieg in den gehobenen Dienst

Die Politik begann vor einigen Jahren den ersten Schritt in Richtung zweigeteilte Laufbahn.
Nunmehr wird in der neuen Verordnung klar geregelt, dass Dienstkräfte des mittleren Dienstes prüfungsfrei in den gehobenen Dienst übergeleitet werden und das Amt der Besoldungsgruppe A 11 erreichen können. Diese Anpassung wird begrüßt.

Erwerb der Laufbahnbefähigung

Das Entfernen von den Absätzen vier und fünf des § 11 bedeutet, dass nunmehr nicht mehr die Option besteht, einen viermonatigen Qualifizierungslehrgang zu besuchen. Nach erfolgreichem Abschluss war die Laufbahnbefähigung bis zum Amt der Besol¬dungsgruppe A 13 S möglich.
Als Begründung wurde erwähnt, dass dieser Lehrgang sich nicht bewährt habe. Diese Erkenntnis verblüfft, wurde doch ein solcher Lehrgang weder eingerichtet noch angeboten.

Wechsel des Laufbahnzweiges

Erst im 5. Semester haben die Nachwuchskräfte die Praktika auf den Dienststellen. Sie sollten daher die Möglichkeit erhalten, einen Wechsel des Laufbahnzweiges bis zum Ende der Praktikumszeit und damit später als bis zum 2. Semester beantragen zu können.

Einstiegsamt im mittleren Polizeivollzugsdienst

Bei Umsetzung dieser Verordnung in jetziger Form würde aus Sicht des HPR das Land Berlin seine Chance ungenutzt lassen, als attraktive Arbeitgeberin aufzutreten. Bundesbehörden in Berlin und das Land Brandenburg bieten im Wettbewerb um den dringend benötigten Nachwuchs bessere Konditionen an. Im Land Brandenburg gilt seit 01.01.2019 als Einstiegsamt die Besoldungsgruppe A 8.

Bewährungsaufstieg

Neben den Aufstiegschancen vom mittleren in den gehobenen Dienst gibt es nunmehr auch den Bewährungsaufstieg für die Beamtinnen und Beamte, welche sich seit fünf Jahren im Amt der Besoldungsgruppe A 12 befinden und weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Verleihung der Laufbahnbefähigung bis zum Amt der Besoldungsgruppe A 14 ist möglich.
Die Erwartungshaltung des HPR ist jedoch, dass in den verpflichtenden Fortbildungs¬veranstaltungen neben z. B. Führung, Einsatz und Frauenförderung auch die Behindertenförderung ein Themenschwerpunkt wird.

Fahrerlaubnis der Klasse B – Schaltgetriebe

Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivitätssteigerung wird empfohlen, den Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wieder in den Ausbildungsrahmen zu integrieren und die Kosten dieses notwendigen Nachweises nicht mehr den Laufbahn¬bewerberinnen und Laufbahnbewerbern aufzuerlegen.

Fazit:

Der Hauptpersonalrat befürwortet die Überarbeitung der PolLVO, sieht aber noch weiteren Verbesserungsbedarf.

An dieser Stelle ein Dankeschön an die Beschäftigtenvertretungen (GFV Polizei, GPR Polizei, PR und JAV Polizeiakademie sowie der HVP und der HJAV) sowie den Gewerkschaftsdachverbänden, dbb berlin (DPolG) und DGB (GdP), bezüglich der schriftlich übermittelten Stellungnahmen zu dieser Thematik an den HPR.

Wann und in welcher Form nun der Verordnungsgeber die PolLVO verabschieden wird, ist nicht bekannt. Wir werden weiter informieren.

Bleibt weiter gesund und neugierig!

Für den Hauptpersonalrat

  • Daniela Ortmann
    Vorsitzende des Hauptpersonalrats

    Enrico Strencioch
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrats

HPR-Aktuell Info vom 28.05.2021

  • HPR-Aktuell Info: Testen, Impfen: Die "neue" Polizeilaufbahnverordnung

    Der HPR gibt Informationen über den Sachstand betreffend der neuen PolLVO.

    PDF-Dokument (196.5 kB) - Stand: 28.05.2021