Am Freitag überraschte die Gesundheitssenatorin mit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung, in der sie den Start von Impfungen der Menschen aus der 3. Prioritätsgruppe verkündete (zur Pressemitteilung SenGPG). Damit sind auch Mitarbeitende aus Verwaltungen impfberechtigt, „insoweit sie in besonders relevanter Position tätig sind. Darüber bestimmt die jeweilige Dienststellenleitung in Abstimmung mit dem jeweiligen Personalrat. … Die bezirklichen Jugendämter stehen jedoch schon komplett zur Impfung an.“
An den letzten beiden Sätzen wird erkennbar, dass die zahlreichen Gespräche und Appelle des Hauptpersonalrats nicht gänzlich ohne Wirkung geblieben sind. Darüber sind wir froh, das Gesamtvorgehen geht so aus unserer Sicht allerdings nicht.
Im letzten Jahr haben wir mit Schreiben vom 09.04.2020 gefordert, dass es neben dem landesweit agierenden Krisenstab oder als Unterabteilung davon, eine Organisationseinheit für die Belange des öffentlichen Dienstes geben solle. Ein Stab, der sämtliche Beschaffungsfragen für den öffentlichen Dienst in Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen bearbeitet, aber auch vorbereitend Testungen und später Impfungen koordiniert. Unsere Anregung blieb bis heute ungehört. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, seit Januar dieses Jahres auch in Gesprächen mit dem Staatssekretär des Hauses SenGPG, dass wir organisatorisch „vor die Welle“ kommen müssen und alle Dienststellen einen gewissen Vorlauf brauchen, um die Fragen nach der Relevanz des Personals abzustimmen. Wir haben sehr energisch auf die Betriebsärzte und ihre erfolgreichen Grippeimpfungen hingewiesen. Auch hier braucht es aber organisatorischen Vorlauf.