In dem Beteiligungsverfahren der BodyCam geht es um die Geräte selbst und deren Handhabung und Fragen der Datensicherheit bei der verschlüsselten Übertragung der Aufzeichnungen auf einen Stand-Alone-PC, denn die Dienststelle hat entschieden, die Filme nicht in einer Cloud zu speichern. Auf welchen Datenträger werden die Aufzeichnungen gespeichert, wie und womit werden diese verschlüsselt? Wo können zum einen die Sachbearbeitenden von Strafanzeigen und zum anderen die Bürgerinnen und Bürger diese Videosequenzen einsehen, wenn es keine Übertragung in das IntraPol bzw. Intranet oder gar ins Internet geben darf? Wer verwaltet die dann zu nutzenden Datenträger und überwacht auch deren Löschung? Wer erhält Zugriff auf die Daten, wie laufen die Verfahren ab?
Da diese Videos auch von Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden können, die von den Aufnahmen betroffen waren, ist die Unkenntlichmachung/Verpixelung der Kolleginnen und Kollegen, sowie der Namensschilder und eventuell gefilmter Kennzeichen von zivilen Einsatzfahrzeugen sicherzustellen. Genau dieser Punkt, der dem Schutz der Beschäftigten gilt, das zu wahrende Recht auf informationelle Selbstbestimmung bezüglich der Aufzeichnungen sowie die Darlegung, wie die datenschutzrechtlichen Aspekte beachtet werden sollen, ist bis heute nicht durch die einführende Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) vorgelegt worden. Es dürfte zudem im eigenen Interesse der Polizei Berlin liegen, wenn nicht die eigenen dienstlichen Zivil(- und Sonder-)fahrzeuge mit den Kennzeichen in die Öffentlichkeit gelangen. Diese Punkte sind nicht nur für den HPR sondern auch für die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wichtig. Wir hoffen, dass SenInnDS nun
zeitnah die aussagekräftigen Unterlagen sowie die entsprechende Software dem HPR vorlegt, damit darüber beraten und abgestimmt werden kann.