Der Gesetzgeber bietet in Berlin den verbeamteten Dienstkräften die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe an.
Hierzu berichtete der HPR bereits und verlinkte auf die Beihilfestelle mit der dort befindlichen Antragsmöglichkeit sowie den aufgeführten FAQ (häufig gestellte Fragen).
Seit nunmehr drei Monaten besteht die Möglichkeit, den Antrag auf pauschale Beihilfe zu stellen. Mehr als 1.600 Beamtinnen und Beamte nahmen dieses Angebot an und stellten einen Antrag auf pauschale Beihilfe. Bei mehr als 300 Anträgen sei eine Bescheidung vorerst nicht möglich, heißt es aus der Beihilfestelle. Dem HPR wurden als Gründe beispielhaft der fehlende und zwingend vorgegebene Originalantrag genannt. Weiter wurde erwähnt, dass sich bei einigen monatlich die Beiträge der Krankenkassen (z. B. durch die Zulage(n) bei Schichtdienstleistenden) ändern würden. Dies bedeutet, dass bei Einzelnen für das Jahr 2020 mehrere Bescheide zu erstellen und künftig wiederkehrende, teilweise monatliche Neuberechnung durchzuführen sind.
Während die durchschnittliche Bearbeitung eines Beihilfeantrages bei 15 – 20 Minuten liege, verdreifacht sich dieser Wert bei der Pauschalen Beihilfe. Hinzu kommt, dass die Beihilfestelle diese Zusatzaufgabe ohne zusätzliches Personal übernehmen musste. Der HPR wies die Senatsverwaltung für Finanzen bereits im vergangenen Jahr daraufhin, dass für die Bearbeitung der pauschalen Beihilfe zusätzliches Personal benötigt wird, weil die Synergieeffekte aus einer Beihilfe-App die Mehrbelastung aus der pauschalen Beihilfe aus unserer Sicht nicht sofort auffangen können.
Bei Vorliegen aller Unterlagen ist die Bearbeitung des Erstantrages innerhalb von 14 Arbeitstagen möglich – im günstigsten Fall. Die Kolleginnen und Kollegen der Beihilfestelle baten darum, an die Mitwirkungspflicht zu denken, also auf übersandte Schreiben vom LVwA zu reagieren bzw. nachgeforderte Unterlagen zeitnah nachzureichen.
Dies dürfte allerdings im eigenen Interesse liegen.