Der Hauptpersonalrat befindet sich gerade mit der Senatsverwaltung für Finanzen in Verhandlungen über die Neufassung der Rahmendienstvereinbarung Gesundheit. Parallel dazu treten Beschäftigte an uns heran und beschreiben die menschenunwürdigen Arbeitsumstände bei Einsätzen der Polizeikräfte, z.B. wie denen am letzten Wochenende. Diese Umstände spielen bei der öffentlichen Nachbereitung der Veranstaltungen keine Rolle, obwohl sie nach den Regeln des Arbeits-und Gesundheitsschutzes als hochproblematisch anzusehen sind.
1) Einsätze, z.B. bei Demonstrationen und Kundgebungen, führen immer häufiger dazu, dass die gesetzliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden überschritten wird. Und selbst die ausnahmsweise maximal zugelassene Wochenarbeitszeit von 60 Stunden wird nicht mehr eingehalten. Das ist ein unerträglicher und nicht hinnehmbarer Zustand!
2) Bei der Planung wurden nicht nur am letzten Wochenende in größerer Zahl Beschäftigte aus ihrem „geschützten Frei“, das eigentlich ein planbares freies Wochenende sein soll, in den Dienst gerufen. Aus geplanten 12 Stunden wurden jedoch mitunter bis zu 19 Stunden Dienstzeit, weil die Kundgebung und ihre Nachwirkungen bis weit nach der angemeldeten Zeit andauerten.
3) Ebenso kritisieren wir scharf, dass den Kolleginnen und Kollegen keine Toilettenwagen bei Einsätzen zur Verfügung stehen. Das bedeutet nämlich, dass sich die Polizeikräfte bei Einsätzen regelmäßig beim Essen und Trinken äußerst einschränken, weil sie weder in den Tiergarten hinter Büsche gehen wollen, noch sich auf den Weg in Cafés oder Kneipen machen können. Zum einen liegen die nicht immer in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort, zum anderen mag man sich dann ausmalen, was die sogenannten sozialen Medien daraus wieder machen könnten. Die Polizei stellt keine Toilettenwagen für ihre eigenen Beschäftigten zur Verfügung und erwartet, dass die Kolleginnen und Kollegen über viele Stunden …. ja, was eigentlich?
Das ist unzumutbar und menschenunwürdig!
4) Auch die Versorgung mit Verpflegung muss bei derart langen Einsätzen gegeben sein. Hier hört man unterschiedliches, aber eine den tatsächlichen Bedarfen entsprechende geregelte Versorgung wird vom Arbeitgeber nicht gestellt.
Einzelne Einsatzeinheiten werden verpflegt, andere nicht.
Es kann sein, dass bei der Bundespolizei Verpflegung ausgeteilt wird und die Berliner Kolleginnen und Kollegen stehen daneben und bekommen nichts.
Berlin ist Bundeshauptstadt und Bundesland und damit Ort zahlreicher Veranstaltungen und Demonstrationen, die Rede ist von ca. 5000 im Jahr. Demzufolge sind die Beschäftigten häufig besonderen Herausforderungen ausgesetzt, die jedoch oft in Themen der Bundespolitik oder Weltpolitik begründet liegen.
Der Dienstherr muss für eine höhere Personalausstattung sorgen und verstärkte Unterstützung durch den Bund und die Bundesländer fordern und sicherstellen! Diese Arbeitszeiten sind nicht legitim, weil sie außerhalb des Arbeitsschutzgesetzes liegen!
Aus Sicht des Hauptpersonalrates sind die beschriebenen Zustände unhaltbar.
Hinsichtlich der extrem belastenden konkreten Umstände werden wir die Polizeipräsidentin Frau Dr. Slowik anschreiben und sie auffordern, ihrer Dienstaufsicht und Fürsorgepflicht nachzukommen und Toilettenwagen und Verpflegung für Einsätze sofort sicherzustellen.
Ausdrücklich zollen wir den Kolleginnen und Kollegen der Berliner Polizei sowie den Unterstützungskräften der anderen Bundesländer und des Bundes für ihren Einsatz Anerkennung und Respekt. Danksagungen aller Art reichen angesichts der Arbeitsbedingungen nicht aus. Die Umstände müssen sich ändern.