In dieser Woche wurden noch zwei wichtige Dienstvereinbarungen unterschrieben, die dann damit auch sofort in Kraft getreten sind: Die Rahmendienstvereinbarung mobile Telearbeit wurde am 01.12. schon veröffentlicht, die Dienstvereinbarung zum Landesantidiskriminierungsgesetz folgt heute.
Erstere eröffnet den Weg hin zu mobilen, flexibleren Arbeitsformen – und das nicht nur in der Pandemie. Wir gehen damit einen sehr großen Schritt voran in einen moderneren und attraktiveren öffentlichen Dienst und freuen uns, dass wir gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport viel für die Beschäftigten und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erreichen konnten. Nun gilt es, diese RDV mit Leben zu füllen, die technischen Voraussetzungen in allen Dienststellen dafür zu schaffen und auch die Akzeptanz bei Führungskräften und Beschäftigten für diese zusätzliche Arbeitsform zu erhöhen.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) hat bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere bei der Polizei für erhebliche Unruhe gesorgt. Durch die kritische Haltung des HPR zu Teilen des Gesetzes ist noch im Gesetzgebungsverfahren festgelegt worden, dass mit dem HPR eine Dienstvereinbarung zum Gesetz abzuschließen sei, die das Verwaltungsverfahren näher regelt, aber auch die Rechte und Pflichten der Beschäftigten konkreter fasst. Wir haben uns in sehr intensiven Verhandlungen mit der Justizverwaltung und der Finanzverwaltung auf eine DV geeinigt, die hoffentlich mit ihrem Regelungsgehalt den Beschäftigten einen großen Teil ihrer Sorgen und Unruhe nimmt. In einer Dienstvereinbarung kann weder das LADG selbst, noch können z.B. arbeitsrechtliche oder disziplinarrechtliche Vorschriften ausgehebelt werden. Wir haben aber dafür gekämpft, dass das Verwaltungsverfahren, welches durch eine Diskriminierungsbeschwerde ausgelöst wird, transparent und fair durchgeführt wird. Insbesondere die unabhängige Beratungsstelle, die im Nachgang zur DV erst noch besetzt werden muss, soll sich beratend und unterstützend an die Seite der betroffenen Beschäftigten stellen. Wir sind daher auch mit dieser DV sehr zufrieden und freuen uns, dass sie – quasi als Schlusspunkt von vier sehr arbeitsintensiven Jahren im HPR- noch unterschrieben werden konnte.
Damit übergeben wir in der nächsten Woche die Amtsgeschäfte des Hauptpersonalrats an das neu gewählte Gremium, bedanken uns für das in uns gesetzte Vertrauen sowie den regen Austausch der letzten Jahre und wünschen allen ruhige Tage zum Jahresende.
Bleiben Sie gesund!
Daniela Ortmann
Vorsitzende des Hauptpersonalrat