Besondere Zeiten erfordern besonderes Vorgehen. Seit über 10 Jahren beschäftigt sich neben Anderen der Hauptpersonalrat der Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin mit der zu geringen Berliner Besoldung. Das letzte HPR-Aktuell zu diesem Thema datiert vom 07.08.2020: „Berliner Besoldung verfassungswidrig! Teil I: Die Richterbesoldung“.
Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Abgeordnetenhaus von Berlin haben bisher keine Signale erkennen lassen, dass das Land Berlin an einer Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom Mai 2020 (AZ: 2 BvL 4/18) arbeite, soweit es die rückwirkende Neuberechnung der Beamtenbesoldung betrifft. In diesem Beschluss sah das Bundesverfassungsgericht die Berliner Beamtenbesoldung der Jahre 2009 bis 2015 als evident unzureichend an, rügte den fehlenden Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau in der untersten Besoldungsgruppe A 4 und forderte vom Land Berlin als Dienstherrn unter Fristsetzung bis Juli 2021 eine verfassungsgemäße Nachberechnung der Beamtenbesoldung (sog. Nachzahlungsgesetz).
Nun hat sich im November der Hauptpersonalrat Berlin durch Beschluss vom 24.11.2020 mit dem Deutschen Richterbund – Landesverband Berlin und den beiden Spitzenorganisa¬tionen DGB Berlin-Brandenburg und dbb berlin zu der Berliner Besoldungsallianz zusammengeschlossen und in dieser Frage ein gemeinsames Forderungspapier erstellt (siehe Anlage). Diese in dieser Form noch nicht dagewesene Besoldungsallianz unterstreicht den Unmut über das weitere Zuwarten der Berliner Landespolitik auf andere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, obwohl man tätig werden könnte und müsste. Aus Sicht des Hauptpersonalrats, als der obersten Beschäftigtenvertretung, haben die Berliner Beamtinnen und Beamten einen Anspruch auf zeitnahe Nachberechnung ihrer Ansprüche, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen, die Widersprüche und Klagen eingereicht haben. Es hilft in diesem Punkt auch nicht, dass das Land Berlin seit 2016 bemüht ist, den Besoldungsrückstand abzubauen. Das erkennen wir an, das Land Berlin sollte dies bei der Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung aber seinerseits tun und bemüht sein, hier endlich für Abhilfe zu sorgen!
Wir werden weiter berichten.
Für den Hauptpersonalrat
Daniela Ortmann
Vorsitzende des Hauptpersonalrates