Eine Name für eine Bank
Das Gropiusstädter Stadtmobiliar erhält einen Namen: Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung am 14.5.2022 wurden der Prototyp der Bank der Öffentlichkeit zum Probesitzen präsentiert und von Bewohner*innen wurden Namen für die Bank vorgeschlagen. Daraus wurden drei Namen vorausgewählt. Anlässlich der vom QM Gropiusstadt Nord organisierten Stadtteilkonferenz am 21.10.2022 und des 60. Jubiläums der Gropiusstadt am 07.11.2022 wurden die Teilnehmenden der Veranstaltung (Bewohnende, Einrichtungsmitarbeitende und weitere Akteure) um Stimmabgabe zu den drei Namen gebeten. Das Ergebnis war, dass jedes Möbelstück wird mit dem ausgewählten Namen GROPI gekennzeichnet wird. Die ersten Bänke werden im Frühjahr 2023 rund um den neu gestalteten Spielplatz am Sollmannweg 19 aufgestellt.
Gestaltungsrichtlinien im Rahmen von Zukunft Stadtgrün
Aus dem Gestaltungshandbuch für die Gropiusstadt heraus ist der Bedarf an einer einheitlichen Gestaltung des Mobiliars im öffentlichen Raum entstanden. Im Rahmen der Baumaßnahmen (vor allem für den Grünzug und den Campus Efeuweg) wird eine größere Anzahl von Sitzbänken und weiteren Mobiliarstücken installiert. Die speziell für die Gropiusstadt entwickelte Sitzmöbelserie kann zu Identifikation und Wiedererkennung beitragen. Das gesamte Mobiliar hat eine hochwertige, dauerhafte Qualität. Die Werkplanung der Möbelstücke kann auch für weitere Aufträge verwendet werden.
Das Gestaltungshandbuch
Die Werkplanung für das Mobiliar wurde vom gleichen Planungsbüro erstellt, das auch das Gestaltungshandbuch entwickelte. Das Gestaltungshandbuch soll wesentliche Gestaltungsrichtlinien für zukünftige Maßnahmen in den Grün- und Freiflächen der Gropiusstadt definieren und damit Planungsprozesse unterstützen. Die bauliche Identität und der Charakter der Gropiusstadt werden herausgestellt und gestärkt. Neben dem Druckformat wurde auch ein digitales Planungsinstrument etabliert. Das Gestaltungshandbuch kann so in Zukunft um weitere Inhalte ergänzt werden. Eine Verwendung durch Planende (ob im Auftrag von öffentlichen oder von privaten Eigentümer/innen) ist vorgesehen.