Bild: Frank Schulenberg
Kooperation
Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung “Geschlechtergerechte Bildung” Kooperation
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Mit dem zweiten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (GPR II), das seit April 2014 in Kraft ist, engagiert sich Berlin weiter für die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen[1].
Darin haben sich alle Teile der Berliner Verwaltung darauf verständigt, ihre Aufgaben im Sinne der Gleichberechtigung zu erfüllen. Die gleiche Verpflichtung gilt bundesweit und in der Europäischen Union. Dort wird sie mit dem Begriff Gender Mainstreaming bezeichnet: Gleichstellung soll nicht in einem Nebenarm, sondern im Hauptstrom der Politik stattfinden. Da Geld immer eine wichtige Rolle spielt, gibt es für den geschlechtergerechten Einsatz von Haushaltsmitteln auch einen Fachbegriff: Gender Budgeting. Beides ist Teil des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms.
Eine wesentliche Neuerung besteht in der Formulierung eines Leitbildes, das eine übersichtliche, für alle Ebenen der Verwaltung verbindliche Orientierung für gleichstellungsbasierte Entscheidungen darstellt. Zehn Leitsätze schaffen die Rahmenbedingungen für ein gleichberechtigtes Leben in der Stadt.
Maßgeblich für den Erfolg der Berliner Fortschritte in der Gleichstellung ist jedoch vor allem der entschiedene politische Wille der Berliner Landesregierung, in Senat und Bezirken die Gleichstellung als eine zentrale gesellschafts- wie fachpolitische Aufgabe anzunehmen und auszugestalten.
Mit der Integration der Instrumente des Gender-Mainstreaming (Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern in sämtlichen politischen Entscheidungsprozessen) und des Gender-Budgeting (Einbeziehung der Geschlechterperspektiven in die Haushaltsausgaben) in das GPR II werden dabei die Anstrengungen aller Verwaltungen zur Gleichstellung koordiniert und gebündelt sowie die praktische Umsetzung des Programms gewährleistet.
Weiterhin gehört zu den Faktoren des GPR II die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung der Berliner Gleichstellungspolitik in allen Verwaltungen. Mit der Geschäftsstelle Gleichstellung konnte eine zentrale Institution für gleichstellungspolitische Fragen geschaffen werden, die diese Prozesse koordiniert und unterstützt.
fn1. und Menschen mit weiteren Geschlechtsidentitäten in ihren verschiedenen Lebensaltern und ihrer Vielfalt in Bezug auf sexuelle Orientierung, Behinderung, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung.
Bild: Frank Schulenberg
Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung “Geschlechtergerechte Bildung” Kooperation
Zweiter Bericht zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm Bericht zum GPR II
Bei der Konferenz „Inne halten – vorwärts blicken. Gleichstellung weiter denken. Das Gleichstellungpolitische Rahmenprogramm in der Diskussion“ haben wir Rückschau gehalten und neue Perspektiven für die Weiterentwicklung des GPR in den Blick genommen Konferenz
Die Idee des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms stößt auch außerhalb von Berlin auf Interesse. Verschiedene Bundesländer Deutschlands haben ähnliche Programme aufgelegt, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Gleichstellung in Deutschland
Abt. Frauen und Gleichstellung
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