Mobilfunk-Maßnahmen

Im Handlungsfeld IV der Gigabit-Strategie hat es sich der Berliner Senat zur Aufgabe gemacht, den Ausbau öffentlich nutzbarer Telekommunikationsnetze zu unterstützen. Mittelfristig, bis 2025, soll eine vollständige Versorgung des neuesten Mobilfunkstandards 5G für alle Haushalte, Unternehmensstandorte und oberirdischen Verkehrswege realisiert werden.

Dies wird mit folgenden Maßnahmen vorangetrieben:

Mobilfunkantennen auf dem Dach der TU Berlin

Die Handreichung erleichtert den Überblick über die Verfahren.

Mustermietvertrag und Mietzinstool

Um die Vermietung von Dachstandorten auf den landeseigenen Liegenschaften zu erleichtern, hat die SenWiEnBe einen Mustermietvertrag sowie ein Mietzinstool entwickelt. Der Mustermietvertrag deckt dabei alle relevanten Regelunsbereiche ab, so dass die vermietende Partei geringere Aufwände bei der Vertragserstellung hat. Das Mietzinstool widerum erlaubt auf Grundlage der Standortdaten eine neutrale Abschätzung eines angemessenen Mietpreises und vereinfacht so für für die Beteiligten die Verhandlungen über eine angemessene Miethöhe.

Interessierte Telekommunikationsnetzbetreiber können sich für die Überlassung der beiden Instrumente an das Gigabit-Kompetenz-Team wenden.

Kleinzelle an Lichtmast und Technik in Sitzbank

Beispiel einer Kleinzelle an einem Lichtmast.

Minutzung von physischen Trägerstrukturen

Um den kontinuierlich steigenden Bedarf an Mobilfunkkapazität zu decken, werden zunehmend sogenannte drahtlose Zugangspunkte mit geringer Reichweite eingesetzt. Diese dienen der Kapazitätserhöhung an Orten mit hoher Nutzerzahl, wie Veranstaltungsorten oder belebten Plätzen, und werden an geeigneten Trägerstrukturen wie bspw. Litfaßsäulen und Lichtmasten installiert.

Die SenWiEnBe hat in Zusammenarbeit mit der für den Betrieb der Lichtmasten zuständigen SenMVKU eine Mitnutzungsvereinbarung zur Installation und dem Betrieb ‚drahtloser Zugangspunkte mit geringer Reichweite‘ an Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtungsanlagen erarbeitet. Interessierte Telekommunikationsnetzbetreiber können sich dazu an das Gigabit-Kompetenz-Team wenden.

Mobilfunkstandort Kirchturm

Durch Zielvereinbarung werden Genehmigungsprozesse für den Ausbau beschleunigt.

Denkmalgerechter Mobilfunkausbau

Mobilfunkantennen benötigen je nach Technologie und Ausprägung unterschiedlichen Platzbedarf. Mobilfunkstationen mit großer Reichweite, sogenannte Makrozellenstandorte, werden vor allem an Masten und auf Gebäudedächern realisiert. Berlin hat sich bereit erklärt, landeseigene Flächen und Immobilien für den Mobilfunkausbau zur Verfügung zu stellen.

Als Standorte für Mobilfunkantennen in dicht besiedelten Städten wie Berlin, sind aus funktechnischer Siche Gebäude interessant, die besonders exponiert stehen oder besonders hoch sind. Nicht selten sind diese in einer geschichtsträchtigen Stadt wie Berlin historischer Natur und unterliegen damit dem Denkmalschutz. Um den Mobilfunkausbau in solchen Fällen trotzdem dann denkmalgerecht durchzuführen, hat die SenWiEnBe gemeinsame mit dem Landesdenkmalamt ein Merkblatt entwickelt.

Infomationen zum Denkmalschutz finden sich hier.

Akzeptanzerhöhung und Aufklärung

Mit den vom Land Berlin beauftragten Messungen zum Immissionsschutz schafft das Gigabit-Kompetenz-Team Transparenz über die wissenschaftliche Einordnung des Mobilfunkausbaus hinsichtlich elektromagnetischer Felder.

Die Ergebnisse wurden in der “Berliner Handreichung – Mobilfunk unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes” für die Allgemeinheit aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Mehr Informationen zu diesem Thema, sowie die Handreichung selbst, finden sich hier.

Clearingverfahren für Mobilfunkstandorte

Um dort steuernd eingreifen zu können, wo der Effekt besonders breitenwirksam ist, hat das Gigabit-Kompetenz-Team (GKT) ein Clearingsverfahren für die Errichtung von Mobilfunkstandorten eingerichtet. Hier werden laufend bis zu zehn Fälle relevante Problemfälle begleitet, die in ihrer Natur geeignet sind, Schlussfolgerungen für gnerische Ansätze zuzulassen.

So stellt das GKT sicher, dass anhand dieser Einzelfälle Lösungen erarbeitet werden, die sich mindestens in Teilen auch auf andere Fälle übertragen lassen. So wird genau dort angesetzt, wo in der Praxis die Schwierigkeiten bei dem Erhalt oder der Neuerrichtung von Mobilfunkstandorten liegen.

Meldungen besonders typischer Problemfälle nimmt das Gigabit-Kompetenz-Team entgegen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nur ausgewählte Fälle in das Clearingverfahren enfließen, wenn auch das GKT bemüht ist, im Rahmen der Möglichkeiten in jedem Fall mindestens unterstützend zu vermitteln.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Mobilfunkausbau und zu Mobilfunk-technologien finden sie hier in unserem Bereich Wissen und Recht.