Energie

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Die Rechtsantragstelle

Rechtsantragstelle Türschild

In der Rechtsantragstelle können Klagen und Anträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, zu Protokoll gegeben werden.

Die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Berlin befindet sich im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes im Raum 0103.

Die Aufnahme von Klagen und Anträgen in der Rechtsantragstelle ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich (Terminvergabe unter der Telefonnummer (030) 9014-8602 Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr).

Es findet weder telefonisch noch vor Ort eine Beratung statt auch nicht in Visaangelegenheiten.

Was leistet die Rechtsantragstelle?

  • Hilfe bei der Formulierung des Klage- bzw. des Eilrechtsschutzantrags
  • Aufnahme einer Begründung in angemessenem Umfang zu Protokoll (nur für im selben Moment aufgenommene Klagen bzw. Eilrechtsschutzanträge)
  • Merkblatt zu Visa-Verfahren

    PDF-Dokument

  • Merkblatt zu "außerkapazitären Studienplatzklagen"

    PDF-Dokument (240.9 kB)

  • Formular für einstweilige Anordnung betreffend die Zulassung zum Studium außerhalb der Kapazitäten

    PDF-Dokument (233.4 kB)

  • Formular für Klage betreffend die Zulassung zum Studium außerhalb der Kapazitäten

    PDF-Dokument (233.6 kB)

  • Formular für Klage betreffend Asylfolgeantrag Syrien Wehrdienst

    PDF-Dokument (56.1 kB)

Was leistet die Rechtsantragstelle nicht?

  • Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Personen, die kein oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, sollten jemanden mitbringen, der für sie übersetzen kann. Das Gericht stellt nur zur mündlichen Verhandlung eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher.
  • Die Rechtsantragstelle informiert darüber, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können. Sie leistet jedoch keine Rechtsberatung. Es können insbesondere keine Angaben zu Erfolgsaussichten gemacht werden.
  • Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte in der Rechtsantragstelle helfen nicht bei der eigentlichen Klage- bzw. Antragsbegründung. Diese muss selbst, gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe, verfasst werden.
  • Sie nehmen keine Schriftsätze zu laufenden Verfahren entgegen.

Was ist mitzubringen?

  • Bescheide (einschließlich eventuell ergangener Widerspruchsbescheide), die angefochten werden sollen
  • Kopien der genannten Bescheide für die gerichtliche Verfahrensakte
  • eine Vollmacht, falls eine Klage oder ein Antrag nicht im eigenen Namen, sondern im Namen einer anderen Person erhoben bzw. gestellt werden soll
  • ein amtlicher Lichtbildausweis