Energie

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Öffnungszeiten

5 vor 12

Das Berliner Verwaltungsgericht ist für das Publikum geöffnet:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 15:00 Uhr
  • Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr

In dieser Zeit können Prozessvertretende in den Geschäftsstellen der Kammern Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung auf der Geschäftsstelle der betreffenden Kammer wird empfohlen um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.

Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit nach vorherige Anmeldung montags, dienstags und donnerstags zwischen 13:30 Uhr und 15:00 Uhr Akteneinsicht zu nehmen.

Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich.

Hinweise zu den Sitzungen finden Sie auf den elektronischen Anzeigetafeln im Eingangsbereich des Gerichts.

An Sonnabenden (mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage) sowie am 24. und 31. Dezember, sofern diese beiden Tage nicht auf einen Sonntag fallen, besteht bei dem Verwaltungsgericht ein Bereitschaftsdienst in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr. Bearbeitet werden ausschließlich unaufschiebbare Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle:

  • Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Die Aufnahme von Klagen und Anträgen in der Rechtsantragstelle ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich (Terminvergabe unter der Telefonnummer (030) 9014-8602 werktags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr).