Im Geschäftsverteilungsplan sind geregelt:
- die Besetzung der Spruchkörper
- die Geschäftsverteilung
- die Allgemeinen Grundsätze der Geschäftsverteilung
- der Bereitschaftsdienst
- die Vertretung in anderen Kammern
Der Geschäftsverteilungsplan wird vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Berlin für jedes Kalenderjahr neu beschlossen und im Laufe des Jahres, sofern erforderlich, angepasst.