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Terminhinweis: Nachbarklage gegen Umnutzung eines Wohngebäudes in größtes Bordell Deutschlands

Pressemitteilung vom 25.02.2020

In der Verwaltungsstreitsache

VG 19 K 570.17

der ………………………. GmbH

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kapellmann und Partner

gegen

das Land Berlin

vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Donnerstag, den 27. Februar 2020, 9:30 Uhr,

an der Englischen Straße 30, Berlin Charlottenburg, anberaumt.

Gegenstand des Verfahrens: Nachbarklage gegen Umnutzung eines Wohngebäudes in größtes Bordell Deutschlands

Die Klägerin, eine Immobiliengesellschaft, wendet sich gegen zwei Bauvorbescheide, mit denen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bordells positiv beschieden wurde, das mit bis zu 93 Nutzungseinheiten das größte Deutschlands wäre. Das Bordell soll im Bereich der sog. „Spreestadt Charlottenburg“ entstehen. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück ein zu Wohnzwecken genutztes Mehrfamilienhaus, das für die neue Nutzung entweder umgebaut oder für einen Neubau abgerissen werden soll. Nachdem mehrere Widersprüche der Klägerin erfolglos geblieben sind, wendet sich die Klägerin im gerichtlichen Verfahren gegen die Vorbescheide. Sie ist zum einen der Auffassung, dass der Gültigkeitszeitraum der Vorbescheide abgelaufen sei. Zum anderen meint sie, die Vorbescheide würden gegen drittschützende Regelungen des Bauplanungsrechts verstoßen, da ein Bordell an dem vorgesehenen Standort nicht zulässig und gegenüber den Nachbarn rücksichtslos sei.

Modalitäten der Berichterstattung: Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.