Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht führen eAkte ein (Nr. 31/2024)
15.11.2024
Zum 15. November 2024 stellen das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Aktenführung ihrer 41 Kammern und 11 Senate auf eine rein elektronische Aktenführung um. Dies betrifft sämtliche Neueingänge sowie die mehr als 22.000 bereits laufenden Verfahren aus allen Sachgebieten. Bereits bestehende Papierakten werden geschlossen und elektronisch weitergeführt. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht führen eAkte ein (Nr. 31/2024)