Energie

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Postanschrift

Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7
10557 Berlin

Telefon/Telefax

Telefon: (030) 9014-0
Telefax: (030) 9014-8790

Elektronischer Rechtsverkehr

Klagen und Eilanträge sowie Schriftsätze in Gerichtsverfahren können als elektronische Dokumente über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) rechtswirksam eingereicht werden (§ 55a VwGO).

Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronische Dokumente zu übermitteln. Das Gleiche gilt für andere nach der Verwaltungsgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO zur Verfügung steht (§ 55d VwGO).

Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder von der verantwortlichen Person einfach signiert auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (§ 55a Abs. 3 VwGO). Zu den sicheren Übermittlungswegen zählen insbesondere absenderauthentifizierte De-Mail, besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo), besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), OZG-Nutzerkonten („Mein Justizpostfach“) sowie andere durch Rechtsverordnung bundesweit festgelegte Übermittlungswege (§ 55a Abs. 4 VwGO).

Die EGVP-Adresse des VG Berlin lautet:
Verwaltungsgericht BE (safe-sp1-1464243915146-016123557)

Die Einreichung von Klagen, Eilanträgen oder Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und von Schriftsätzen in gerichtlichen Verfahren mit einfacher E-Mail ist nicht möglich!

Versand durch das VG Berlin an besondere elektronische Postfächer

Das Verwaltungsgericht Berlin übersendet elektronische Dokumente an besondere elektronische Anwaltspostfächer, besondere elektronische Behördenpostfächer und andere besondere elektronische Postfächer (eBO und „Mein Justizpostfach”). Seit dem 1. Januar 2018 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen (§ 31a Abs. 6 BRAO).

Nähere Informationen zum EGVP finden Sie hier:
Internetseite des EGVP

Nähere Informationen zur elektronischen Signatur finden Sie hier:
Internetseite der Bundesnetzagentur

Kontaktformular des Verwaltungsgerichts Berlin

Mit dem Kontaktformular können keine Klagen, Eilanträge oder Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts eingereicht werden. Auch Schreiben in laufenden Verfahren können auf diesem Wege nicht übersandt werden. Laufende Fristen werden nicht gewahrt!

Nutzen Sie bitte für derartige Schreiben das vorstehend beschriebene Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach.
Ansonsten können Sie Ihr Schreiben nur per Post oder per Telefax übersenden.

Pressevertreter wenden sich mit ihrem Anliegen bitte unmittelbar an die Pressestelle

Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten somit theoretisch von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden könnten.

  • Kontaktformular des Verwaltungsgerichts Berlin

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Datenschutz

Elektronische Zugangseröffnung:

Für die Übermittlung elektronischer Doku­mente, die mit einer quali­fizier­ten elek­tro­nischen Signa­tur ver­sehen sind, wird die elektro­ni­sche Zu­gangs­eröff­nung gemäß § 3a Abs. 1 Verwal­tungs­ver­fahrens­gesetz nur für das Elek­troni­sche Ge­richts- und Ver­waltungs­post­fach des Verwaltungsgerichts Berlin erklärt.
Für formlose Mittei­lun­gen an das ­Verwal­tungs­gericht wird der Zu­gang über das Kontakt­formu­lar eröff­net.