Die Ursprünge der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit führen bis in das 19. Jahrhundert zurück. Ihr Vorgänger war das 1875 errichtete Preußische Oberverwaltungsgericht, das als oberste gerichtliche Instanz die staatliche und kommunale Verwaltung Preußens, des wichtigsten Gliedstaates des 1871 gegründeten Deutschen Reiches, kontrollierte. Im Jahr 1907 bezog das Preußische Oberverwaltungsgericht das neben dem Bahnhof Zoo gelegene repräsentative Gebäude in der Hardenbergstraße 31. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Kompetenzen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts stetig abgebaut, bis seine Tätigkeit schließlich völlig zum Erliegen kam.
Die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit verdankt ihre Entstehung nach dem 2. Weltkrieg der amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht. Die sektoral gegliederte Verwaltungsgerichtsbarkeit im Westteil der Stadt war im amerikanischen Sektor (in den Bezirken Kreuzberg, Neukölln, Schöneberg, Steglitz, Tempelhof und Zehlendorf) zweistufig ausgestaltet; den sechs Stadtverwaltungsgerichten war ein Bezirksverwaltungsgericht übergeordnet.
Im britischen Sektor (mit den Bezirken Charlottenburg, Wilmersdorf, Tiergarten und Spandau) gab es nur ein Bezirksverwaltungsgericht. Der französische Sektor (mit den Bezirken Wedding und Reinickendorf) erhielt kein Verwaltungsgericht, wurde aber 1950 in den Zuständigkeitsbereich des für den britischen Sektor zuständigen Bezirksverwaltungsgerichts Charlottenburg einbezogen.