Energie

Informationen zu dem Themenkosmos Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie unter berlin.de/energie/

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Gebäude des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts

Gebäude des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts

Die Ursprünge der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit führen bis in das 19. Jahrhundert zurück. Ihr Vorgänger war das 1875 errichtete Preußische Oberverwaltungsgericht, das als oberste gerichtliche Instanz die staatliche und kommunale Verwaltung Preußens, des wichtigsten Gliedstaates des 1871 gegründeten Deutschen Reiches, kontrollierte. Im Jahr 1907 bezog das Preußische Oberverwaltungsgericht das neben dem Bahnhof Zoo gelegene repräsentative Gebäude in der Hardenbergstraße 31. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Kompetenzen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts stetig abgebaut, bis seine Tätigkeit schließlich völlig zum Erliegen kam.

Die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit verdankt ihre Entstehung nach dem 2. Weltkrieg der amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht. Die sektoral gegliederte Verwaltungsgerichtsbarkeit im Westteil der Stadt war im amerikanischen Sektor (in den Bezirken Kreuzberg, Neukölln, Schöneberg, Steglitz, Tempelhof und Zehlendorf) zweistufig ausgestaltet; den sechs Stadtverwaltungsgerichten war ein Bezirksverwaltungsgericht übergeordnet.
Im britischen Sektor (mit den Bezirken Charlottenburg, Wilmersdorf, Tiergarten und Spandau) gab es nur ein Bezirksverwaltungsgericht. Der französische Sektor (mit den Bezirken Wedding und Reinickendorf) erhielt kein Verwaltungsgericht, wurde aber 1950 in den Zuständigkeitsbereich des für den britischen Sektor zuständigen Bezirksverwaltungsgerichts Charlottenburg einbezogen.

Gerichtsgebäude Hardenbergstraße

Gerichtsgebäude Hardenbergstraße

Durch ein Berliner Landesgesetz wurden die genannten Gerichte Anfang 1951 aufgelöst und eine für den gesamten Westteil der Stadt zuständige Verwaltungsgerichtsbarkeit – bestehend aus dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Berlin – geschaffen.

Die Verwaltungsgerichte in Berlin (West) mussten im Jahre 1953 das von ihnen genutzte Gebäude des ehemaligen Preußischen Oberverwaltungsgerichts aufgeben und es dem neu gegründeten Bundesverwaltungsgericht überlassen.

Im Herbst 1958 konnten sie das eigens für sie errichtete, inzwischen unter Denkmalschutz stehende Gerichtsgebäude in der Hardenbergstraße 21 beziehen.

Gerichtsgebäude Kirchstr. 7

Gerichtsgebäude Kirchstr. 7

Ende 1993 wurden das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem neuen Gebäude in Berlin-Moabit untergebracht.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Im Oktober 2004 zog das Oberverwaltungsgericht Berlin wieder in sein angestammtes Gebäude des ehemaligen Preußischen Oberverwaltungsgerichts in der Hardenbergstraße 31.

Seit Juli 2005 beherbergt das Gebäude das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.