Das Verwaltungsgericht trifft seine Entscheidungen grundsätzlich durch seine Kammern.
Die Kammern halten ihre mündlichen Verhandlungen in der Regel in folgender Besetzung ab:
- drei Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichter (eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und zwei Beisitzer/innen)
- zwei ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter
Ausnahmen hiervon gelten aber etwa im Disziplinar- und Personalvertretungsrecht.
Entscheidungen außerhalb der mündlichen Verhandlung ergehen grundsätzlich durch die drei Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichter.
In den gesetzlich bestimmten Fällen und bei Zustimmung der Beteiligten entscheidet an Stelle der Kammer eine Berufsrichterin oder ein Berufsrichter.