Mediation

Mediationslogo

Was ist Mediation bei einer Güterichterin/einem Güterichter?

Mediation ist eine eigenständige Form der Konfliktbearbeitung. Die Idee hinter der Mediation ist die, dass die Beteiligten eines Streits auch die Experten für dessen Lösung sind.

Mit Unterstützung einer geschulten Güterichterin/eines geschulten Güterichters wird daher die Lösung eines Konflikts durch die Beteiligten selbst erarbeitet. Dabei hat die Güterichterin/der Güterichter keine Entscheidungskompetenz und gibt auch keinen rechtlichen Rat. Vielmehr übernimmt sie/er die Gesprächsführung, ermittelt die Interessen der Beteiligten und leistet Unterstützung bei der einvernehmlichen Lösung, die die Beteiligten gemeinsam erarbeiten. Das Verfahren ist dabei für alle Beteiligten – auch die Güterichterin/den Güterichter – freiwillig.

Das gesamte Verfahren ist zudem vertraulich. Die Beteiligten bestimmen selbst, ob und welche Informationen außerhalb des Verfahrens bekannt werden dürfen. Auch können mit dem Einverständnis der Beteiligten Dritte (nicht an dem gerichtlichen Verfahren Beteiligte) an der Güterichterverhandlung teilnehmen. Gibt es mehrere bei dem Sozialgericht Berlin anhängige Gerichtsverfahren, die miteinander zusammenhängen, können diese in einer Mediation gemeinsam gelöst werden.

Wie kommt es zum Güterichterverfahren?

Die Durchführung eines Güterichterverfahrens kann sowohl vom gesetzlichen Richter als auch von einem der Beteiligten oder deren Prozessbevollmächtigten angeregt werden. Erklären sich alle Verfahrensbeteiligten hiermit einverstanden, wird für die Dauer der Mediation das gerichtliche Verfahren zum Ruhen gebracht.

Für das Güterichterverfahren wird eine gesonderte Akte mit einem gesonderten Aktenzeichen bei der 500. Kammer geführt. Die Güterichterin/der Güterichter lädt die Beteiligten, wenn möglich nach vorheriger telefonischer Absprache, zu einem Güterichtertermin ein.

Habe ich Nachteile durch die Abgabe an die Güterichterin/den Güterichter?

Nein. Das Güterichterverfahren ist eine zusätzliche Möglichkeit der Streitbeilegung und eröffnet eine Alternative zum streitigen Gerichtsverfahren. Sofern in der Güteverhandlung keine Einigung erzielt wird, gibt die Güterichterin/der Güterichter das Verfahren an die zuständige Kammer zurück.

Da das Güterichterverfahren in der Regel binnen weniger Wochen abgeschlossen werden kann, entsteht durch die Abgabe des Verfahrens an die Güterichterin/den Güterichter meistens keine zeitliche Verzögerung des Rechtsstreits.

Was kann für die Verweisung an die Güterichterin/den Güterichter sprechen?

Im Rahmen der Mediation steht mehr Zeit zur Verfügung. So können die Beteiligten alle Themen besprechen, die für sie wichtig sind. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.

  • Die Beteiligten selbst bestimmen die Lösung des Konflikts. So kann zwischen den Beteiligten eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten bzw. geschaffen werden.
  • Die Mediation ist vertraulich und findet in einem nicht öffentlichen Termin statt.
  • Gibt es mehrere Gerichtsverfahren und gegebenenfalls offene Verwaltungsverfahren, die miteinander zusammenhängen, können diese in einer Mediation gemeinsam besprochen werden. Auch kann es hilfreich sein, zur umfassenden Lösung des Konflikts im allseitigen Einvernehmen weitere Personen, Organisationen oder Behörden zu beteiligen. In einem Mediationsgespräch ist dies ohne weiteres möglich.
  • Ein Güterichtertermin steht zeitnah zur Verfügung.
  • Ein Mediationsgespräch bietet eine gute Möglichkeit, einen Konflikt zu deeskalieren.
  • Auf Wunsch der Beteiligten können Fortsetzungstermine stattfinden.

Was passiert in der Güterichterverhandlung?

Die Güterichterin/der Güterichter lädt die Beteiligten zu einem Mediationsgespräch ein. In diesem Gespräch können die Beteiligten sich auf jede für sie denkbare und umsetzbare gemeinsame Lösung einigen.

Im Rahmen der Mediation werden die Hintergründe des Konflikts und verschiedene Lösungsoptionen erarbeitet und besprochen. Eine Güteverhandlung ist keine öffentliche Sitzung, d. h. weitere Personen außer den Beteiligten dürfen nur mit Zustimmung aller Beteiligten teilnehmen. Sofern es für die Lösung des Konflikts erforderlich erscheint, kann die Güterichterin/der Güterichter – mit Zustimmung der Beteiligten – den Kreis der Teilnehmer/innen erweitern.

Sollten die Beteiligten in einem Mediationsgespräch keine umfassende Lösung finden, aber weiterhin Gesprächsbedarf haben, besteht die Möglichkeit eines Fortsetzungstermins.

Das Güterichterverfahren kann mit einer für die Beteiligten verbindlichen schriftlichen Vereinbarung enden. Einigen sich die Beteiligten, werden das gerichtliche Verfahren und das Güterichterverfahren beendet. Eine verfahrensbeendende Erklärung muss zur gerichtlichen Akte genommen werden.

Was passiert, wenn im Güterichterverfahren keine Einigung zustande kommt?

Sollten die Beteiligten in einem Güterichterverfahren keine Lösung für ihren Konflikt finden, wird das Güterichterverfahren für beendet erklärt und das Ausgangsverfahren an die zuständige Kammer zurückgegeben. Das Ruhen des gerichtlichen Verfahrens endet dann und der Rechtsstreit wird fortgesetzt.

Ist für die Güteverhandlung die Vertretung durch einen Rechtsbeistand erforderlich?

Die Begleitung durch einen Rechtsbeistand ist nicht vorgeschrieben und für ein Mediationsgespräch auch nicht zwingend erforderlich. Allerdings gilt es zu bedenken, dass die Güterichterin/der Güterichter im Rahmen einer Mediation keinen Rechtsrat erteilt und zu den Erfolgsaussichten der Klage keine Stellung nehmen darf.

Was kostet das Güterichterverfahren?

Für die Mediation bei einer Güterichterin/einem Güterichter fallen keine zusätzlichen Gerichtskosten an. Reisekosten und Auslagen können erstattet werden, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet wurde.

Sofern eine Prozessbevollmächtigte bzw. ein Prozessbevollmächtigter nur für das Güterichterverfahren bestellt ist, können für die Teilnahme an dem Mediationsgespräch zusätzliche Kosten entstehen, die von der bzw. dem Beteiligten in der Regel selbst zu tragen sind.

Für weitere Informationen über eine Mediation am Sozialgericht Berlin stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Kontakt

  • Güterichtergeschäftsstelle

    (030) 90227-2118

  • Richterin am Sozialgericht Hoffmann

    (030) 90227-3077

  • Richter am Sozialgericht Richter

    (030) 90227-3003

  • Richterin am Sozialgericht Stahlschmidt

    (030) 90227-3008

  • Richterin am Sozialgericht Noack

    (030) 90227-3065

  • Richter am Sozialgericht Kunz

    (030) 90227-3088