Das Sozialgericht Berlin entscheidet als erste Instanz in sozialrechtlichen Streitigkeiten. Es ist örtlich zuständig für das Gebiet des Landes Berlin. Der Rechtsweg zum Sozialgericht ist unter anderem für Streitigkeiten aus den folgenden Bereichen eröffnet:
Aufgaben
Bild: liveostockimages / Fotolia.com