Aufgaben

Figur der Justitia mit Waage in der linken Hand

Das Sozialgericht Berlin entscheidet als erste Instanz in sozialrechtlichen Streitigkeiten. Es ist örtlich zuständig für das Gebiet des Landes Berlin. Der Rechtsweg zum Sozialgericht ist unter anderem für Streitigkeiten aus den folgenden Bereichen eröffnet:

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die meisten Verfahren, die am Sozialgericht Berlin anhängig sind, betreffen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Bürgergeld, früher: Hartz IV“). Häufige Streitpunkte sind die Anrechnung von Einkommen, die Leistungskürzung aufgrund von Sanktionen sowie die Kosten der Unterkunft. Da oftmals eine gerichtliche Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu spät käme, hat das Gericht vielfach über Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz zu entscheiden.

Gesetzliche Krankenversicherung

In den Streitigkeiten auf dem Gebiet der Krankenversicherung kann es zum Beispiel um die Frage gehen, ob Versicherte Anspruch auf Erbringung von bestimmten Arznei- oder Heilmitteln haben. In anderen Verfahren wird etwa darum gestritten, ob und gegebenenfalls für welchen Zeitraum die Krankenkasse Krankengeld an Versicherte zu zahlen hat. Ein weiteres Fallbeispiel sind die so genannten Statusfeststellungsverfahren; hier hat das Gericht darüber zu entscheiden, ob eine Person selbständig tätig oder abhängig beschäftigt ist.

Gesetzliche Rentenversicherung

Im Bereich der Rentenversicherung hat das Sozialgericht beispielsweise darüber zu entscheiden, ob Versicherte einen Anspruch auf Rente haben, ab wann bzw. wie lange ihnen eine Rente zusteht oder wie hoch der Monatsbetrag der Rente ist. Andere Verfahren betreffen unter anderem Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. In einer Vielzahl von Verfahren hat das Gericht medizinische Sachverständigengutachten einzuholen, etwa beim Streit um eine Rente wegen Erwerbsminderung oder um eine Rehabilitationsleistung.

Gesetzliche Unfallversicherung

In den Verfahren auf dem Gebiet der Unfallversicherung streiten die Beteiligten rund um die Themen „Arbeitsunfall“ und „Berufskrankheit“. Meist geht es hierbei um die Zahlung von Verletztengeld oder Verletztenrente. Das Gericht hat beispielsweise zu klären, ob Beschäftigte zum Zeitpunkt ihres Unfalls überhaupt unter Versicherungsschutz standen. In anderen Fällen kann streitig sein, ob eine bestimmte Erkrankung ursächlich auf Schadstoffe oder körperliche Belastungen zurückzuführen ist, denen Versicherte während ihres Berufslebens ausgesetzt waren.

Soziale Pflegeversicherung

In den Verfahren auf dem Gebiet der Pflegeversicherung hat das Sozialgericht zum Beispiel darüber zu entscheiden, ob ein Versicherter pflegebedürftig ist und gegebenenfalls welcher Pflegegrad besteht. In anderen Fällen streiten die Beteiligten beispielsweise darum, ob Pflegebedürftige Anspruch auf ein bestimmtes Pflegehilfsmittel haben. Ebenfalls in den Bereich der Pflegeversicherung gehören Streitigkeiten zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen.

Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz

Das Sozialgericht hat über alle Verfahren zu entscheiden, die Leistungen der Sozialhilfe betreffen. Hierzu gehören unter anderem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe zur Pflege. Die für die Sozialhilfe zuständigen Kammern am Sozialgericht entscheiden auch über Eingliederungshilfe-Streitigkeiten. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Sozialgerichts fallen Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Arbeitsförderung

Im Bereich des Arbeitsförderungsrechts geht es häufig um Ansprüche auf Arbeitslosengeld I oder Insolvenzgeld. Weitere Streitpunkte sind Förderungsleistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, zur Berufsausbildung bzw. beruflichen Weiterbildung oder zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.

Vertragsarztrecht

Im Vertragsarztrecht kann zum Beispiel der Anspruch auf Zulassung als Vertragsärztin oder Vertragsarzt oder auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung streitig sein. In anderen Fällen streiten Ärztinnen oder Ärzte mit der Kassenärztlichen Vereinigung über die Höhe der ihnen zustehenden Honorare sowie mit dem Beschwerdeausschuss über die Rechtmäßigkeit von Regressforderungen wegen Arznei- und Heilmittelverordnungen.

Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht

Im Bereich des Schwerbehindertenrechts hat das Sozialgericht unter anderem über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, über die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) oder über die Zuerkennung von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) zu entscheiden. Im sozialen Entschädigungsrecht geht es um Leistungen wegen Gesundheitsschäden, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft aufgrund einer besonderen Opfersituation der Betroffenen oder aus anderen Gründen einzustehen hat.