Beim Sozialgericht können Sie auch ohne Vertretung durch einen Anwalt Klage einlegen oder einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen. Sie können dies schriftlich tun und Ihre Klage bzw. Ihren Antrag mit der Post an die Adresse des Gerichts senden oder in den Hausbriefkasten des Gerichts einwerfen. Die Einreichung von Klagen, Verfahrensanträgen und Schriftsätzen mittels einfacher E-Mail ist nicht möglich.
Sie können Ihre Klage bzw. Ihren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auch vor Ort bei der Rechtsantragstelle zu Protokoll erklären. Die Rechtsantragstelle befindet sich im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes in Raum 11 (Wartebereich ist im Gang vor dem Raum). Sie können ohne Anmeldung vorbeikommen. Die Öffnungszeiten finden Sie weiter unten auf der Seite.