Rat und Hilfe

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Sie sind unter unserer Rubrik „Häufige Fragen“ nicht fündig geworden? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie ein Anliegen oder eine Frage haben.

Bitte beachten Sie: Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden.

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Die Öffnungszeiten sowie weitere Informationen zur Rechtsantragstelle finden Sie auf der Seite der Rechtsantragstelle

Sie haben eine Frage zu Ihrem Gerichtsverfahren

Für kurze Rückfragen zu Ihrem Verfahren können Sie die Geschäftsstelle der zuständigen Kammer des Sozialgerichts kontaktieren. Die Telefonnummer finden Sie auf den Schreiben, die Sie vom Gericht bekommen haben, sowie im Telefonverzeichnis:

  • Telefonverzeichnis November 2024

    Stand: November 2024

    XLSX-Dokument (20.6 kB)

Telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstellen:

  • Montag bis Donnerstag

    9.00 bis 15.00 Uhr

  • Freitag

    9.00 bis 15.00 Uhr

Sie möchten sich eine Sitzung anschauen

Sie können ohne Anmeldung von montags bis freitags beim Sozialgericht vorbeikommen und sich eine Sitzung anschauen.
Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Besucherinnen und Besucher am Eingang zum Gerichtsgebäude einer Einlasskontrolle unterziehen. Die Verhandlungen finden in der Regel vormittags statt und sind grundsätzlich öffentlich. Ist eine Verhandlung ausnahmsweise nicht öffentlich (z. B. Erörterungstermin), wird auf dem Sitzungsaushang an der Tür zum Sitzungssaal darauf hingewiesen.

Größere Gruppen (z. B. Schulklassen) werden gebeten, ihren Besuch anzukündigen, da nicht jeder Sitzungssaal für größere Zuschauergruppen geeignet ist.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Wachtmeisterei des Sozialgerichts.

Kontaktdaten des Sozialgerichts:

  • Telefon:

    (030) 90227-1250
    (030) 90227-1251

Sie möchten eine Referendarstation oder ein Praktikum am Sozialgericht absolvieren

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Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle des Sozialgerichts

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Bitte wenden Sie sich an die Bibliothek des Sozialgerichts

Unsicher bei der Wahl der Anlaufstelle für Ihr Anliegen

Sie haben eine allgemeine Anfrage bzw. ein Anliegen, das nicht oben aufgeführt ist? Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung des Sozialgerichts.

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Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden.