Sozialrecht im Alltag: Kein Honorar für falschen Psychotherapeuten selbst wenn die Patienten zufrieden waren
Ein Heilbehandler, der seine Zulassung als Psychotherapeut durch Vorlage gefälschter Abschlusszeugnisse erschlichen hat, hat keinen Anspruch auf ein Honorar für eine vertragsärztliche Leistung. Weitere Informationen