Das Sozial-Gericht Berlin stellt sich vor

Das Sozial-Gericht in Berlin

Herzlich willkommen auf der Internet-Seite vom Sozial-Gericht Berlin.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen in Leichter Sprache.

Zum Beispiel:

  • Was ist das Sozial-Gericht Berlin?
  • Was macht das Gericht?
  • Wofür ist das Gericht zuständig?
  • Wie können Sie klagen?
  • Wie viel Geld müssen Sie bezahlen?
Sozialgericht klein

Sozial-Gericht

Was ist das Sozial-Gericht Berlin?

Das Sozial-Gericht Berlin ist das größte Sozial-Gericht in Deutschland.
Das Gericht ist ganz nah am Haupt-Bahnhof.

Die Adresse ist:
Invaliden-Straße 52,
10557 Berlin.

Ein Sozial-Gericht ist besonders wichtig für:

  • Arme Menschen
  • Menschen ohne Arbeit
  • Kranke Menschen
  • Alte Menschen
  • Menschen mit Behinderung
Amt klein

Gebäude eines Amtes

Was macht das Sozial-Gericht?

Das Gericht entscheidet bei Streit.
Es sagt, wer recht hat.

Ein Beispiel:
Sie wollen Geld von einer Behörde.
Zum Beispiel von dem Arbeitsamt.
Sie stellen einen Antrag bei der Behörde.
Die Behörde will aber nicht zahlen.
Dann können Sie zu dem Gericht gehen.
Das nennt man:
Eine Klage erheben.
Sie sind die Klägerin oder der Kläger.

Gesetzbuch klein

Gesetzbuch

Das Gericht beginnt ein Gerichts-Verfahren.
Das Gericht prüft den Fall.
Das Gericht liest die Akten.
Akten sind Dokumente,
die zu dem Fall gehören.

Das Gericht hört Ihnen zu.
Das Gericht stellt Fragen.

Zum Beispiel an eine Ärztin oder an einen Arzt
oder an eine Zeugin oder an einen Zeugen.
Das dauert unterschiedlich lange.
Das kann ein Jahr dauern,
manchmal länger.

Richterhammer klein

Richterhammer

Am Ende entscheidet das Gericht:
Das Gericht fällt eine Entscheidung.
Man sagt auch:
Das Gericht fällt ein Urteil.
In dem Urteil steht:
Wer hat recht?
Die Person, die klagt
oder die Behörde?

Wofür ist das Gericht zuständig?

Beim Sozial-Gericht streiten Bürgerinnen und Bürger mit Behörden.

Zum Beispiel mit dem Arbeitsamt oder der Kranken-Kasse.

Worüber streiten die Bürgerinnen und Bürger?

  • Bürger-Geld
  • Sozial-Hilfe
  • Arbeitslosen-Versicherung
  • Kranken-Versicherung
  • Renten-Versicherung
  • Unfall-Versicherung
  • Pflege-Versicherung
  • Hilfe für Menschen mit Behinderung
  • Hilfe für Asyl-Bewerber
  • Schadens-Ersatz für Opfer von Gewalt und von Krieg
Nachdenkliche Frau klein

Nachdenkliche Frau

Wie können Sie klagen?

Sie können nicht sofort zu dem Gericht gehen.
Zuerst gehen Sie zu der Behörde.
Sie stellen einen Antrag bei der Behörde.
Die Behörde entscheidet über den Antrag.
Die Entscheidung gefällt Ihnen nicht.

Antragsablehnung klein

Abgelehnter Antrag

Sie meinen,
die Behörde hat falsch entschieden?
Dann sagen Sie das der Behörde.
Das nennt man: Wider-Spruch einlegen.
Die Behörde entscheidet noch einmal.
Das heißt Wider-Spruchs-Bescheid.

Antragstellung klein

Antrag stellen

Sie sind wieder nicht zufrieden mit der Entscheidung?
Nun können Sie zum Sozial-Gericht gehen.
Sie können einen Brief an das Gericht schreiben.
Sie können auch selbst zu dem Gericht fahren.
Mitarbeitende vom Gericht helfen Ihnen dort.
Sie schreiben auf, was Sie wollen.
Das ist die Rechts-Antrags-Stelle.
Wichtig: Sie können keine E-Mail schreiben!
Das ist nicht erlaubt!

Kein Geld - klein

Kein Geld

Wie viel Geld müssen Sie bezahlen?

Sie müssen das Sozial-Gericht nicht bezahlen.
Eine Klage bei dem Sozial-Gericht kostet nichts.
Sie brauchen keine Rechts-Anwältin und keinen Rechts-Anwalt.
Aber: Wenn Sie wollen, können Sie einen Anwalt nehmen.

Der Anwalt hilft Ihnen.
Das Geld für den Anwalt müssen Sie selbst bezahlen.
Haben Sie kein Geld für einen Anwalt?
Dann können Sie Hilfe bekommen.
Das nennt man: Prozess-Kosten-Hilfe.
Das Gericht entscheidet,
wer die Hilfe bekommt.