Bereits seit dem 1. Januar 2010 ist der elektronische Rechtsverkehr (ERV) in der Berliner Justiz und damit auch zu dem Sozialgericht Berlin eröffnet. Damit können Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren als elektronische Dokumente rechtswirksam eingereicht werden, sofern dies über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder mittels absenderauthentifizierter De-Mail geschieht. Die Einreichung von Klagen, Verfahrensanträgen und Schriftsätzen mittels einfacher E-Mail ist nicht möglich!
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
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