Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

E-Mail Zeichen und Computertastatur

Bereits seit dem 1. Januar 2010 ist der elektronische Rechtsverkehr (ERV) in der Berliner Justiz und damit auch zu dem Sozialgericht Berlin eröffnet. Damit können Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren als elektronische Dokumente rechtswirksam eingereicht werden, sofern dies über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder mittels absenderauthentifizierter De-Mail geschieht. Die Einreichung von Klagen, Verfahrensanträgen und Schriftsätzen mittels einfacher E-Mail ist nicht möglich!

Hinweis

Das Sozialgericht macht seit dem 14. Januar 2019 von der passiven Nutzungspflicht nach § 31a Absatz 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Gebrauch und versendet initiativ regelmäßig alle verfahrensbezogene Nachrichten an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über das beA. Zustellungen nimmt das Sozialgericht ebenfalls über das beA vor; gemäß § 174 Absatz 4 Satz 3 bis 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist in dem Fall das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) als strukturierter Datensatz über das beA zurückzusenden.

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