Mit Wirkung zum 11. April 2024 ist der Richter am Verfassungsgerichtshof Kurt Ahmet Alagün aus dem Amt ausgeschieden.
Der nunmehr ehemalige Richter am Verfassungsgerichtshof Kurt Ahmet Alagün hatte zuvor die Präsidentin des Abgeordnetenhauses aus persönlichen Gründen um Entlassung gebeten. Bereits zum 1. Oktober 2023 ist die ehemalige Richterin am Verfassungsgerichtshof Frau Dr. Margarete Gräfin von Galen, ebenfalls aus persönlichen Gründen, auf eigene Bitte aus dem Amt entlassen worden. Die ehemalige Richterin am Verfassungsgerichtshof Frau Dr. Margarete Gräfin von Galen und der ehemalige Richter am Verfassungsgerichtshof Kurt Ahmet Alagün waren am 3. Juli 2014 vom Abgeordnetenhaus in ihr Amt gewählt worden.
Der Verfassungsgerichtshof dankt beiden für die überaus vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren sowie für die engagierte Wahrnehmung ihres Amtes.